Re: Bezug eines Rechtsreferendars....
Hallo,
lässt sich nicht so pauschal beantworten, da hier Beamtenbesoldungsrecht gilt. Da die Referendare im Landesdienst stehen, erhalten sie Bezüge nach den ensprechenden Landesbestimmungen, also durchaus je nach Bundesland mehr oder weniger unterschiedlich. Hinzu kommt dann noch der so genannte Ortszuschlag je nach Familienstand und eine Alterskomponenten. Bei mir waren es, wenn ich mich recht erinnere damals (vor zwei Jahren) rund DM 2000,-- netto. Habe aber gehört, dass Nds. den Satz jetzt wohl Richtung DM 1300,-- gesenkt hat/senken will. Wer das Examen beim ersten Mal versiebt, bekommt für die Zeit bis zur Nachholung deutlich abgesenkte Bezüge. Nebenverdienste egal welcher Art werden auf die Bezüge angerechnet, weshalb kein geistig normal veranlagter Referendar so rechtstreu ist, diese anzugeben.
Gruß vom Wiz
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