Bezug eines Rechtsreferendars....

Von: , Frage gestellt am Sa, 21. Jul 2001

Hi

Weiß jemand ganz zufällig,wieviel ein Rechtsreferendar verdient ?! Beziehen diese eigentlich neben dem festen "Lohn" auch nebensächlich für ihre Arbeiten was,z.B. wenn sie in einer Kanzlei arbeiten ?! Oder bleibt es zwei ganze Jahre lang bei einem festen,minimalen Bezug ?! Hat da jemand vielleicht ne Ahnung ?!
Danke im voraus für die Antworten...

tayne

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach einem Tag 0 hilfreich
    Re: Bezug eines Rechtsreferendars....

    Hallo,

    lässt sich nicht so pauschal beantworten, da hier Beamtenbesoldungsrecht gilt. Da die Referendare im Landesdienst stehen, erhalten sie Bezüge nach den ensprechenden Landesbestimmungen, also durchaus je nach Bundesland mehr oder weniger unterschiedlich. Hinzu kommt dann noch der so genannte Ortszuschlag je nach Familienstand und eine Alterskomponenten. Bei mir waren es, wenn ich mich recht erinnere damals (vor zwei Jahren) rund DM 2000,-- netto. Habe aber gehört, dass Nds. den Satz jetzt wohl Richtung DM 1300,-- gesenkt hat/senken will. Wer das Examen beim ersten Mal versiebt, bekommt für die Zeit bis zur Nachholung deutlich abgesenkte Bezüge. Nebenverdienste egal welcher Art werden auf die Bezüge angerechnet, weshalb kein geistig normal veranlagter Referendar so rechtstreu ist, diese anzugeben.

    Gruß vom Wiz [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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