Welche Gewährleistungsansprüche habe ich ?

Von: , Frage gestellt am Mo, 23. Jul 2001

Hallo,

meine Schwester hat bei einem Autotuner ihr Auto tunen lassen.
Sie hat also dort eine Stoßstange gekauft und diese durch den Tuner anbringen und lackieren lassen. Nun hat die Stoßstange nach einer Woche zwei Risse bekommen. Sie ist zur Werkstatt gefahren und hatt die Risse im Lack gezeigt. Der Tuner hat den Lack an diesen Stellen abgeschliffen und festgestellt dass es an der Stoßstange liegt. Nun stellt er sich quer die Stoßstange umzutauschen => er müßte die ja neu lackieren etc. ...
Er versucht sich damit rauszureden dass die Herstellerfirma den Umtausch nicht vornehmen will bzw. wird.

Bin ich auf dem richtigen Weg das meine Schwester einen Werklieferungsvertrag eingegangen ist und der Tuner als Vertragspartner - wie auch immer - den Mange abstellen muß ?

Was muß sie jetzt rechtlich richtig tun ? Frist setzen ?

Danke für Tipps, ich bin ein bisserl in einer Sackgasse ...

Falk

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich ?

    Hallo Falk,

    grundsätzlich ist in der 6-monatigen Gewärleistungsfrist der Händler für die Gewährleistung zuständig - was der Hersteller macht und wie er sich mit dem einigt ist unerheblich.
    In diesem Fall ist es m.E. so, dass der Tuner sich vor Lackierung und Einbau der Stoßstange hätte vergewissern müssen, dass diese in Ordnung ist. (Ich gehe mal davon aus, dass die Stoßstange bei dem Tuner gekauft wurde und nicht woanders)

    Gruß
    HaWeThie

  2. Antwort von nach 9 Stunden 0 hilfreich
    Re: Welche Gewährleistungsansprüche habe ich ?

    Hallo, Falk!

    Deine Schwester hat den ganz normalen gesetzlichen Gewährleistungsanspruch von mindestens sechs Monaten. Der Tuner hat den Lack an diesen Stellen abgeschliffen und festgestellt dass es
    an der Stoßstange liegt. Nun stellt er sich quer die
    Stoßstange umzutauschen => er müßte die ja neu lackieren
    etc. ...
    Empfehlung: Schriftlich eine Frist setzen, entsprechende Konsequenzen ankündigen. Ihr müßt dem Händler die Chance zur Nachbesserung einräumen. Ich würde ihm also schreiben, daß er innerhalb einer angemessenen Frist (14 Tage?) für eine Fehlerbeseitigung zu Sorgen hat. Für den Fall, das er es nicht tut oder nicht schafft, würde ich den Rücktritt vom Vertrag ankündigen. Er versucht sich damit rauszureden dass die Herstellerfirma
    den Umtausch nicht vornehmen will bzw. wird.
    Das ist sein Problem, nicht Eures. Der Hersteller wird die Stoßstange wohl tatsächlich nicht zurücknehmen, da sie bereits lackiert worden ist. Aber damit muß der Händler selbst klarkommen. Bin ich auf dem richtigen Weg das meine Schwester einen
    Werklieferungsvertrag eingegangen ist und der Tuner als
    Vertragspartner - wie auch immer - den Mange abstellen muß ?
    Wie gesagt, der Tuner ist für Euch Vertragspartner und zur Gewährleistung verpflichtet. Was muß sie jetzt rechtlich richtig tun ? Frist setzen ?
    Siehe oben.

    So long.
    Mathias

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