Korrigierte Rechnungen werden stetig höher

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Jul 2001

Hi,

zwar habe ich mal einen Bericht im Fernsehen gesehen, in dem es um das Geschäft mit den Toten ging, wo man von Beerdigungsinstituten abgezockt werden soll, doch gegenwärtig habe ich selbst ein mulmiges Gefühl...

Ich ließ mir vor ca. 1 1/2 Jahren einen Kostenvoranschlag anläßlich eines Todesfalls für das Abheben der Platte eines Doppelgrabes machen.

Der Betrag des Steinmetz war schon etwas höher als die gemutmaßte Stumme des Bestatters, und die arbeiten doch wohl tagtäglich zusammen.

Einige Monate später erhielt ich eine Rechnung, die noch höher war.Ich bezahlte diese zähneknirschend, denn es war ja nur ein Kostenvoranschlag ohne MWST und Nebenkosten gewesen.

Wieder einige Monate später, das Grab sollte erst im Frühsommer geschlossen werden, kam die Rechnung für's Schließen. Schluck. In meiner Naivität dachte ich, das wäre insgesamt gewesen. Allerdings war die Summe dann dreimal so hoch. Ich telefonierte mit dem Steinmetz und er erzählte mir, er habe versehentlich die erste Rechnung für's Abmachen (Teilzahlung) vergessen abzuziehen.
Ich sollte die Rechnung wegwerfen und er würde mir eine neue schicken, die auch einige Monate später kam. Aus diversen Gründen hatte ich die Rechnung nicht beglichen bis ich dann einen Anruf bekam. Ich meinte, die Rechnung verbummelt zu haben und er solle mir nochmal eine neue Rechnung schicken, die ich dann auch bekam.

Nur, in der ersten Rechnung des Wiederaufsetzen des Steines, die ich vermutlich auch noch habe, mir aber nicht sicher bin, kostete das Aufsetzen des Steines 600,-- DM, im nachfolgenden Brief 700,-- DM und im letzten Brief 800,-- DM. Ebenso für das Wegfahren des Schuttes verlangte er im aktuellen Brief 65,-- DM statt 60,-- DM wie im letzten. Bei den Lettern war es ebenso.

Nun, ich mag das Wort "Betrug" zwar nicht sagen, doch es liegt mir doch sehr nahe.

Ich habe nun kurzerhand den Betrag des Abnehmens der Platte genommen, den am Telefon vereinbarten Betrag für die Lettern und den geringeren Kostensatz für das Entfernen des Schuttes + MWST und diesen Betrag überwiesen.

Prompt erhielt ich einen Anruf, daß ca. 4 - 500 DM fehlen.

Gestern war ich dann zwar nicht da, doch am Telefon sah ich, daß der Steinmetz bei mir x-mal angerufen hat, auch heute morgen schon vor acht Uhr. Graus. Gut, daß ich gut schlafen kann. :-))

Daß ich die ständig höher werdenden Rechnungen für ein und denselben Auftrag bezahle ist sicherlich kein Thema. Doch ich habe eigenmächtig aufgrund dieser diversen Unstimmigkeiten den Betrag als Basiswert angenommen den mich das Abnehmen der Platte gekostet hat. Ist das okay oder kann ich hier mit Konsequenzen rechnen müssen? Immerhin verlangt er teilweise 60 % mehr für das erneute Anbringen der Platte wie für das Abnehmen?

Gruß und ciao,

Romana

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Korrigierte Rechnungen werden stetig höher

    Hi,
    Barracuda.

    Am besten gehst Du zum Verbraucherschutz mit dem ganzen Papierklüngel. Auf eines wirst Du dich allerdings einstellen müssen : Die endgültige Rechnung darf höher sein als ein Kostenvoranschlag, und zwar bis zu 15% (ab einem bestimmten Grenzbetrag nur noch 10%). Falls der Steinmetz Dich gerichtlich mahnen läßt, bekommst Du Schwierigkeiten, weil das gerichtliche Mahnverfahren sofort bei der Schufa und diversen anderen menschenfreundlichen Einrichtungen landet :-(

    Deshalb würde ich unter Vorbehalt zahlen, nebst entsprechendem Schreiben, und mit dem Verbraucherschutz die weiteren Schritte abklären.

    Gruß kw

  2. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Korrigierte Rechnungen werden stetig höher

    Hi Romana,

    mit einem Kostenvoranschlag hast du keine feste Preisvereinbarung in den Händen. Der Anbieter kann von seinem Kostenvoranschlag abweichen. Dies ist aber dann nur in einem gewissen Rahmen möglich.
    In deinem Fall würde ich mich aufgrund der diversen unterschiedlichen Beträge an dem Kostenvoranschlag orientieren und nur diesen Betrag zahlen. Die Rechnungen würde ich allesamt der Handwerkskammer vorlegen und dort das Gebaren des Steinmetz überprüfen lassen.

    Gruß,
    Francesco

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