Wasserdichte Kündigung

Von: , Frage gestellt am Di, 24. Jul 2001

Hallo Experten!

Wie kündige ich wasserdicht? Direkt beim AG vorbeigehen, Einschreiben, Einschreiben mit Rückschein?

Sollte man eine Eingangsbestätigung verlangen?

Vielen Dank,

Mark

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 3 Minuten 0 hilfreich
    Re: Wasserdichte Kündigung

    Hallo,

    eine Kündigung ist eine einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, d.h. um zu kündigen, muß der anderen Vertragspartei die Kündigung zugehen. Aus Beweisgründen, bräuchtest du also eine wie auch immer geartete Empfangsbestätigung.

    Also:

    Einschreiben mit Rückschein -> Rückschein ist Empfangsbestätigung
    Kündigung persönlich abgeben und bestätigen lassen.

    Je nachdem was dir lieber ist.

    Gruß
    Daniel Scholdei

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