Ärger mit Vermieter

Von: , Frage gestellt am Mi, 25. Jul 2001

Unser Vermieter will mit uns einen "Mietaufhebungsvertrag" machen, obwohl der eigentliche Mietvertrag fristgerecht gekündigt wurde. In diesem Aufhebungsvertrag steht u.a. drin, dass der Vermieter von der Kaution (3000 DM) 300 DM einbehalten will für Heizungskosten. Dabei haben wir immer unseren üblichen Nebenkostenabschlag gezahlt. Auf Nachfrage sagte uns der Vermieter, es stünde eine Nachzahlung an und deshalb wolle er das Geld einbehalten. Nun meine Frage: 1. Muss ich einen Mietaufhebungsvertrag unterschreiben? 2. Ist diese Sache mit den einbehaltenen 300 DM rechtens?

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 32 Minuten 2 hilfreich
    Re: Ärger mit Vermieter

    Hi Anna,

    einen Aufhebungsvertrag brauchst du nicht zu unterschreiben. Andererseits, wenn er nichts nachteiliges enthält, schadet er ja auch nicht.
    Die Zurückbehaltung von DM 300,- ist ein faires Angebot. In 2001 sind die Heizungskostgen allgemein so stark gestiegen, dass mit einer Nachzahlung gerechnet werden muß.
    Der Vermieter hätte das Recht, wegen der fehlenden Abrechnung, die erst nach dem Jahreswechsel erfolgt, die gesamte Kaution zurückzubehalten. Da ist es o.k., wenn du den weitaus größten Teil ausgezahlt bekommst und der Vermieter nur DM 300,- festhält, um sie mit der Nebenksotenabrechnung zu verrechnen.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 58 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Frage zu den DM 300,--

      Hallo Francesco,

      würde das in diesem Fall heissen, dass weitere Ansprüche des Vermieters über die 300,--DM hinaus hinfällig wären, da ja ein Aufhebungsvertrag gemacht wurde?

      Gruß
      Klaus [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
        Re^3: Frage zu den DM 300,--

        Hi Klaus,

        nein, die 300,- DM sind lediglich ein Teil der Kaution, um dem Vermieter eine Sicherheit zu geben.

        Gruß,
        Francesco

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Ärger mit Vermieter

      Hallo Francesco,

      vielen Dank für die Antwort. Ich hab nur gefragt, weil ich sowas (Einbehalten der Kaution wegen ausstehender Nebenkostenabrechnung) noch nie erlebt habe und auch sehr verblüfft war, dass unser Vermieter das so will. Denn wir haben eigentlich ein gutes Verhältnis zu der Familie. Ich frage mich nur: Hätte uns der Vermieter umgekehrt - im voraus - Geld ausgezahlt, wenn wir eine deutliche Rückzahlung zu erwarten gehabt hätten? Wohl kaum.

      Beste Grüße und noch mal danke
      Anna

  2. Antwort von nach einer Stunde 0 hilfreich
    Re: Ärger mit Vermieter

    Moien!

    Hmmm... ehrlich gesagt scheinst du froh sein zu können, einen korrekten Vermieter zu haben!
    Da eine Nachzahlung zu erwarten ist sind 300DM wahrlich net viel, zumal die meisten Vermieter erstmal die ganze Kaution einbehalten! (Was allerdings meines Wissens nicht erlaubt ist..)
    Diese Summe ist auch gesetzlich völlig korrekt. Der Vermieter ist brechtigt eine angemessene summe zur Sicherung der Nebenkosten zurück zu behalten!

    Du mußt eine Übergabe der Wohnung machen und da ist es doch das Beste man hält alles schriftlich/vertraglich fest, sonst kommt es nachher eh zu Streitigkeiten!

    Bedenke einfach, daß viele froh wären, wenn der Vermieter nur 10% der Kautin einbehält - wir haben nach über inem Jahr noch keinen Pfennig zurück!

    Bernd

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