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Re: Homöopathische Praxis
Lieber Doc,
du bewegst dich mit deinem Vorhaben auf ganz dünnem Eis. Du darfst als Arzt dem Patienten nur die sog, kostenlosen Ärztemuster mitgeben bzw. Arzneimittel verabreichen, die zum unmittelbaren Ge- bzw. Verbrauch im bzw. am Patienten bestimmt sind. Nach GOÄ darfst du die Kosten für solche Arzneimittel, in der Regel meist Ampullen zur Injektion/Infusion, als Auslagenersatz auf deiner Liquidation an den Patienten weiterreichen, aber nur exakt zu dem Preis, den sie dich gekostet haben. Alle Rabatte, die dir etwa deine Lieferapotheke gewährt hat, musst du also auch weiterreichen und für Auslagen ab DM 50,- gem. GOÄ sowieso eine Quittung deiner Rechnung beifügen. Es ist also immer exakt dein eigener Einkaufspreis massgeblich. Ich weiss zwar um die Problematik bei homöopath. Arzneimitteln, kann dich aber nur eindringlich vor dem Verkauf derselben an deine Patienten in deiner Praxis warnen. Erfahrungsgemäss spricht sich so ein Service schnell beim nächsten missgünstigen Apotheker herum, der nichts eiligeres zu tun haben wird, als dich bei der Ärztekammer anzuschwärzen. Auch ein übereifriger Krankenkassensachbearbeiter kann dir schnell zum Stolperstein werden, wenn er sich bei den geltend gemachten Auslagen nicht so recht auskennt und die Rechnung zur Stellungnahme an die Kammer schickt.
Eigentlich bleibt dir, wenn du jedem Ärger aus dem Weg gehen willst, nur der Weg, daß du dir in deiner Praxis einen Vorrat z.B. an häufig benötigten Globuli vorhältst und die zur Akuttherapie nötige Kleinstmenge dem Pat. gratis ueberlässt. Die Kosten setzt du natürlich als Betriebsausgabe von der Steuer ab, vom Werbeeffekt der zufriedenen Patienten profitierst du zigmal mehr als von paar Pfennigen entgangenen Verkaufsgewinn. Viel Erfolg bei deiner naturheikundlichen Tätigkeit !!!