Kauf bricht nicht Miete, auch b. gewerbl. Mietv.?
Von: , Frage gestellt am Do, 25. Nov 1999
Ist der genannte Grundsatz auch bei gewerblichen Mietverträgen anzuwenden ?
Z.B. Aldi kauft ein Haus, in dem Edeka einen Laden gemietet hat und will den unliebsamen Konkurrenten schnellstens vor die Türe setzen.
