Kauf bricht nicht Miete, auch b. gewerbl. Mietv.?

Von: , Frage gestellt am Do, 25. Nov 1999

Ist der genannte Grundsatz auch bei gewerblichen Mietverträgen anzuwenden ?
Z.B. Aldi kauft ein Haus, in dem Edeka einen Laden gemietet hat und will den unliebsamen Konkurrenten schnellstens vor die Türe setzen.

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Kauf bricht nicht Miete, auch b. gewerbl. Miet

    Hallo,

    ja, das gilt auch für gewerbliche Mietverträge, da sind nur evtl. die Allg. Geschäftsbed. zwischen Mieter und Vermieter relevant.

    Bettina

  2. Antwort von nach einem Tag hilfreich
    Re: Kauf bricht nicht Miete, auch b. gewerbl. Miet

    es wurde bereits geschrieben, daß Kauf nicht Miete bricht. Aber, was ganz anderes, ich kann mir nicht vorstellen, daß Aldi ein Haus kauft um dann Edeka rauszuschmeißen. So böse sind die gar nicht zu einander. Wenn es ein Beispiel ist, dann ok. Ansonsten würde mich schon interessieren, wo das geschah (ich habe mit beiden Firmen zu tun) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

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