Lohnpfändung beim Ex - Wie?

Hallo,
ich muß mal etwas weiter ausholen:
Mein Ex-Gatte schuldet mir viel Geld, gerichtlich ist alles klar, ich habe bereits 4 Titel gegen ihn erwirkt. Er hat aber im März eine EV abgegeben. Er war selbständig (diese Art von Anlageberater, die wir alle kennen…) und spielt gegen Gehalt Eishockey. Er gab bei der EV an, 1400,- DM zu verdienen, ich weiß aber (da ich ja 8 Jahre mit ihm zusammen war), daß er unter 2500,- DM die Schlittschuhe nicht mal geschnürt hat. 1. Frage: Kann ich diesbezüglich eine Strafanzeige stellen, da er mit Sicherheit falsche Angaben gemacht hat.

Nun zur 2. Frage: Seit Anfang Juli arbeitet er seit langen Jahren wieder (von Beruf Informatiker) im Angestelltenverhältnis. Zufällig, bzw. dank Internet habe ich das rausgefunden, da er in Sachen Eishockey ein recht bekannter Mensch ist und diverse Foren und Zeitungen von seinem Vereinswechsel u.a. wegen Arbeitstelle berichtet haben. Wie kann ich auf schnellstem Weg diese 4 Titel gegen ihn richten bzw. den Lohn pfänden lassen? Und geht das auch in Sachen Eishockeyverein, von denen er ja auch Geld erhält. Es kann durchaus auch sein, daß er „Schwarzgeld“ beim Eishockey bekommt, aber wie kann ich als Privatperson mal die richtigen Staatsdiener darauf ansetzen?

Bin gespannt, den die Gesamtsumme, die er mir schuldet, ist nicht ganz niedrig!

Yoyo

Hallo

ich muß mal etwas weiter ausholen:
Mein Ex-Gatte schuldet mir viel Geld, gerichtlich ist alles
klar, ich habe bereits 4 Titel gegen ihn erwirkt. Er hat aber
im März eine EV abgegeben. Er war selbständig (diese Art von
Anlageberater, die wir alle kennen…) und spielt gegen Gehalt
Eishockey. Er gab bei der EV an, 1400,- DM zu verdienen, ich
weiß aber (da ich ja 8 Jahre mit ihm zusammen war), daß er
unter 2500,- DM die Schlittschuhe nicht mal geschnürt hat. 1.
Frage: Kann ich diesbezüglich eine Strafanzeige stellen, da er
mit Sicherheit falsche Angaben gemacht hat.

mit diesen Angaben und möglichst noch mit weiteren Zeugen, kann man den Schuldner dazu zwingen, die e.V. nochmals abzugeben, bzw. zu berichtigen. Hierzu ist ein Antrag beim zuständigen Amtsgericht notwendig, in dem genau diese Begründung steht. Sollten in der e.V. wirklich falsche Angaben stehen, ist diese Falschaussage strafbar. evtl solltest du dann über eine entsprechende Anzeige nachdenken. Obige Möglichkeit ist jedoch „besser“ weil du dann an die richtigen Angaben kommst. Gleichzeitig ist die Neuabgabe der e.V. auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist möglich, wenn wesentliche Änderungen in den Vermögensverhältnissen des Schuldners aufgetreten sind. Dies ist dann der Fall, wenn der Schuldner ein neues Arbeitsverhältnis angetreten hat. Den Antrag auf Abgabe der e.V. solltest du mit der Vermutung eines neuen Jobs, sowie mit seinen weiteren Aktivitäten schmücken, dann muß dein Ex nämlich angeben, ob er für die verschiedenen Tätigkeiten Geld erhält.

Nun zur 2. Frage: Seit Anfang Juli arbeitet er seit langen
Jahren wieder (von Beruf Informatiker) im
Angestelltenverhältnis.

Änderung der Vermögensverhältnisse - s.o.

Zufällig, bzw. dank Internet habe ich
das rausgefunden, da er in Sachen Eishockey ein recht
bekannter Mensch ist und diverse Foren und Zeitungen von
seinem Vereinswechsel u.a. wegen Arbeitstelle berichtet haben.

Änderung der Vermögensverhältnisse - s.o. (auch darauf achten, bei verschiedenen Zeitschriften erhalten Autoren Geld für die geschriebenen Artikel. Du solltest einige Artikel kopieren und dem Antrag als Beleg für die Tätigkeiten des Ex beifügen).

Wie kann ich auf schnellstem Weg diese 4 Titel gegen ihn
richten bzw. den Lohn pfänden lassen?

laß ihn die e.V. neu ausfüllen, dann hast du sämtliche Angaben, die du für eine Pfändung später brauchst - Arbeitgeber, Lohnhöhe usw.

Und geht das auch in
Sachen Eishockeyverein, von denen er ja auch Geld erhält.

Ja, selbstverständlich kann auch das Geld gepfändet werden, daß er vom Verein erhält.

Es
kann durchaus auch sein, daß er „Schwarzgeld“ beim Eishockey
bekommt, aber wie kann ich als Privatperson mal die richtigen
Staatsdiener darauf ansetzen?

eher schlecht. Die einzige Möglichkeit wäre hier eine sogenannte Taschenpfändung. Es sei denn, das Geld wird ihm auf das Konto gezahlt. Dazu jetzt:

Grundsätzlich würde ich für deine Situation folgendes empfehlen:

Antrag auf Erlaß eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses (PfÜB)

Die Anträge gibt es im Schreibwarengeschäft oder aber im Netz. Als Angaben brauchst du:

zuständiges Amtsgericht (AG beim Wohnort des Schuldners!)
Anschrift des Drittschuldners (der Arbeitgeber, die Bank)
Anschrift des Schuldners (ist klar :wink:)
Forderungsaufstellung (ist besser)
Titel (Urteil, Vollstreckungsbescheid u.ä) im 0RIGINAL!!!

Für jeden Drittschuldner muß ein eigener PfÜB beantragt werden. Jeder PfÜB ist mit Originaltitel zu stellen. Falls es dir sehr eilig ist, kann man eine Vorpfändung ausbringen. Das ist quasi ein PfÜB, der nicht zur Zahlung, sondern nur zur Sperrung der Auszahlung an den Schuldner dient. Diese Vorpfändung ist 1 Monat gültig und wird durch den Pfüb ersetzt.

Für das von dir erwähnte Schwarzgeld, sofern es bar bar ausgezahlt wird, sollte gleichzeitig ein Gerichtsvollzieher beauftragt werden.

Grundsätzlich empfehle ich zuerst eine Pfändung bei der Bank, da hier meist das Geld aus allein Einkünften zusammenkommt. Sollte jedoch der Kontostand negativ sein, ist hier nichts zu holen. Besser ist dann eine Pfändung beim Arbeitgeber.

Falls du mehrere Pfändungen gleichzeitig laufen läßt, beachte, daß nicht überpfändet werden darf, d.h. die Gesamtheit der eingezogenen Beträge darf nicht über der Forderung liegen (bei dir ja noch kein Thema :wink:). Gleichzeitig darf der Schldner nicht leergepfändet werden, d.h. er muß einen bestimmten Betrag behalten können. Bei mehreren Pfändungen kann es sein, daß die Drittschuldner jeweils diesen Betrag an den Schldner auszahlen wollen, diesem steht der Betrag jedoch nur einmal zu!!! Also unbedingt den Hinweis in den Pfüb schreiben, daß der Pfändungsfreibetrag bei Drittschuldner xy verbleibt und der Rest voll gepfändet wird.

So, das sollte erstmal genügen, obwohl man bezüglich Pfändung sicherlich Romane schreiben könnte.

Gruß und viel ERfolg
Daniel Scholdei

Moien!

An Deiner Stelle würde ich mal beim Eishockeyverein anrufen. Da der Verdacht auf Schwarzgeldzahlungen besteht werden die sich wohl kulant zeigen, bevor sie mit dem Finanzamt zu tun bekommen!

Eine Strafanzeige würde ich natürlich auch stellen.

Bernd

Hallo Bernd,

An Deiner Stelle würde ich mal beim Eishockeyverein anrufen.
Da der Verdacht auf Schwarzgeldzahlungen besteht werden die
sich wohl kulant zeigen, bevor sie mit dem Finanzamt zu tun
bekommen!

das kann man zusätzlich zur realen Pfändung machen, ein wenig Druck hat bei einer Pfändung noch nie geschadet *fg*

Eine Strafanzeige würde ich natürlich auch stellen.

besser erst die e.V. neu machen lassen und dann Strafanzeige stellen. keine Ahnung warum, aber hat sich in der Praxis so bewährt. Außerdem hat man mit der geänderten e.V. den Nachweis für die falsche eidesstattliche Versicherung in der Hand!

Gruß
Daniel Scholdei

Hallo Daniel,
danke fuer die haufenweise Tipps! Heute habe ich mit meiner Anwaeltin in Deutschland telefoniert (ich weile ja in Brasilien vorerst fuer 3 Jahre, da ist das doppelt schwer!), sie ist gleichzeitig Spezialistin in Sachen Vollstreckung. Alles angeleiert, sie wird noch diese Woche den Pfaendungsbeschluss an den Arbeitgeber senden. Und mein Rechtsschutz ist absolut spitze: Alle Kosten werden uebernommen, wie bisher zur Erlangung der 4 Titel auch. Alles arrangiert, ich wollte nur nochmal sichergehen, dass ich wirklich nun grosse Chancen habe, zu meinem Recht zu kommen, er hat mich fast existentiell ruiniert und das merkt sich ein Skorpion - ein Leben lang!
Vielen Dank nochmal fuer die ausfuehrliche Antwort und Ausfuehrung!

Yoyo

bezüglich Rechtsschutz bei Vollstreckungen…
Hallo Yoyo,

einen kleinen Hinweis muß ich noch loswerden:

Bitte achte darauf, daß bei der Vollstreckung jede einzelne Maßnahme eine gesonderte Angelegenheit darstellt, die auch gesondert beim RA vergütet werden muß. Insofern ist es zwingend notwendig für jede einzelne Vollstreckungsmaßnahme Deckungszusage einzuholen! Oft stellen sich Versicherungen (auch gute :wink: ) quer, wenn die Deckungszusage zu spät eingeholt wird, ein Fehler der Anwälten gern unterläuft. Da ich nicht weiß, ob du die Deckungszusage selbst einholst, oder das dein RA macht, solltest du entweder für die Deckungszusage sorgen, oder aber deinem RA ganz klar sagen, daß du Vollstreckungsmaßnahmen nur durchführen möchtest, wenn die Deckungszusage vorliegt. Das bewahrt dich vor unangenehmen Überraschungen.

Zwar ist die Vollstreckung eine der günstigsten Arbeiten, die man beim RA durchführen lassen kann, aber da jede Angelegenheit extra bezahlt werden muß, kann es trotzdem recht teuer werden. Also bitte beachten!

Viel Erfolg
Gruß Daniel