Ungewünschte Faxwerbung

Ich erhalte leider immer häufiger ungewünscht Werbung per Fax. Das wird auf die Dauer teuer, da ich ein Normalpapier-Fax einsetze.

Mit welchen rechtlichen Möglichkeiten kann ich mich gegen diese „Werbefaxer“ zur Wehr setzen?

Einfach mal rechtliche Schritte ankündigen, evtl. reicht das schon. Die Rechtslage ist zumindest eindeutig, unerwünschte Faxwerbung ist verboten.

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Mir geht es leider auch so. Daher schalte ich da Fax nachts aus, weil jeden Morgen bis zu 5 Meter „Tapete“ herausgequollen kommt. Steht ein Absender darauf, werden die Leute informiert, dass künftige Werbesendungen unfrei per Post zurückgesandt werden. Rechtliche Schritte anzudrohen ist dann zwecklos, wenn die Werbung aus dem Ausland kommt.

Gruß Ronald.

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Einfach mal rechtliche Schritte
ankündigen, evtl. reicht das schon. Die
Rechtslage ist zumindest eindeutig,
unerwünschte Faxwerbung ist verboten.

Diese Faxwerbeversender sind meist sehr dreist. Als ich mal bei so einer Firma angerufen habe, um mich zu beschweren, wurde ich, bevor ich viel sagen konnte als „Arschloch“ und „Nazi“ beschimpft :frowning:

Ciao
Kaj

Einfach mal rechtliche Schritte
ankündigen, evtl. reicht das schon. Die
Rechtslage ist zumindest eindeutig,
unerwünschte Faxwerbung ist verboten.

Diese Faxwerbeversender sind meist sehr
dreist. Als ich mal bei so einer Firma
angerufen habe, um mich zu beschweren,
wurde ich, bevor ich viel sagen konnte
als „Arschloch“ und „Nazi“ beschimpft :frowning:

Das würde ich als Kompliment auffassen und fragen, ob ich das schriftlich haben kann.
Ronald.

Ciao
Kaj

Diese Faxwerbeversender sind meist sehr
dreist. Als ich mal bei so einer Firma
angerufen habe, um mich zu beschweren,
wurde ich, bevor ich viel sagen konnte
als „Arschloch“ und „Nazi“ beschimpft :frowning:

Ciao
Kaj

hallo kaj,

in deinem fall währe neben einer abmahnung wegen verstoss gegen §1 UWG (am besten durch einen abmahnverein) bzw. klage auf unterlassung auch eine strafanzeige wegen beleidigung fällig.

erkundige dich wegen der abmahnung mal bei den diversen verbraucherverbänden und wegen der anzeige bei einem rechtsanwalt. eine bereits längere zeit bestehende rechtschutversicherung ist in solchen fällen auf jeden fall immer von vorteil.

by

charly

in deinem fall währe neben einer
abmahnung wegen verstoss gegen §1 UWG (am
besten durch einen abmahnverein) bzw.
klage auf unterlassung auch eine
strafanzeige wegen beleidigung fällig.

Habe ich mir auch überlegt.
Folgende Probleme ergeben sich dabei.
a) Die Beleidigung war telefonisch ohne Zeugen (nacher ist man immer schlauer :frowning: ).
b) Die Faxe wurden aus Holland verschickt.
Da wird wahrscheinlich nicht viel zu machen sein.

Ciao
Kaj