Arzt anzeigen Verjährungsfristen?

Gibt es bestimmte Fristen, innerhalb denen man den behandelnden Arzt anzeigen muss?

Mein Sohn, heute 7 Jahre alt, wäre beinahme im Säuglingsalter wegen 3-facher Fehldiagnose des Arztes gestorben und war fast 2 Jahre im Krankenhaus und trägt Folgeschäden in Form einer Hüftkopfnekrose mit sich.

Damals redete man mir ein, dass es keinen Sinn habe, den Arzt anzuzeigen, denn keiner seiner ehemaligen Kollegen im Krankenhaus sei bereit gegen ihn auszusagen.

Jetzt nach einer Kur mit ähnlich Betroffenen erscheint mir alles ein wenig anders aber hat das 7 Jahre danach noch einen Sinn??

Wer hat solche Erfahrungen gemacht??

gem §§ 823, 852 BGB beträgt die Verjährungsfrist 3 Jahre. Voraussetzung ist aber, daß man den Schaden jetzt erst entdeckt. Da es hier um viel Geld geht, gehe zu einem in diesem Bereich erfahrenen Anwalt. Zuvor würde ich aber mit der Krankenkasse sprechen, denn diese könnte ebenfalls Ersatzansprüche geltend machen. Zumindestens können die Dir weitere Tips geben.

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  1. Wenn Sie den Arzt strafrechtlich belangen wollen, dürften die Aussichten sehr schlecht stehen. Die in erster Linie in Betracht kommende fahrlässige Körperverletzung ist inzwischen jedenfalls verjährt. Ob darüber hinaus Vorsatzdelikte in Betracht kommen, ist von hier aus nicht zu beurteilen, halte ich aber für sehr unwahrscheinlich. Damit Strafverfolgung noch möglich wäre, müßte es sich außerdem mindestens um eine gefährliche oder schwere Körperverletzung handeln.

  2. Unter Verjährungsgesichtspunkten günstiger stehen die Aussichten, zivilrechtlich etwas zu erreichen (insb. Schadensersatz). Ansprüche aus unerlaubter Handlung (§§ 823 ff BGB) sind zwar in der Tat ebenfalls verjährt, wären hier aber ohnehin nur von untergeordneter Bedeutung. Da nämlich die ärztliche Behandlung auf der Grundlage eines entsprechenden Vertrages stattfand, verpflichtet die schuldhafte fehlerhafte Behandlung zum Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt sog. positiver Forderungsverletzung. Dieser Anspruch aber verjährt erst nach 30 Jahren. Allerdings muß ein solcher Vorwurf nicht nur behauptet, sondern im Streitfall auch bewiesen werden. Und die Aussichten auf eine erfolgreiche Beweisführung dürften nach 7 Jahren überaus schlecht sein.

MfG