Antwort von
nach 21 Stunden
hilfreich
Re: nach dem Erziehungsurlaub Arbeitslosengeld?
Hi Susanne!
Bei meiner Frau war es so: Sie mußte
darlegen, daß sie
a) ihren Schichtdienst wegen des Kindes nicht mehr ausüben konnte - daher durfte sie kündigen, ohne das dies zu einer Sperrfrist führte,
b) daß sie aber trotzdem dem Arbeitsmarkt für eine normale Vollzeittätigkeit zur Verfügung steht.
Um dem Arbeitsamt galubhaft machen zu können, daß trotz berufstätigem Vater und Kleinkind überhaupt eine Berufsttätigkeit möglich ist, mußten wir noch nachweisen, daß für den Fall, daß eine Stelle gefunden würde, eine Tagesmutter zur Verfügung steht.
Außerdem konnte ich dem Arbeitsamt noch plausibel machen, daß ich als (damals) Versicherungsvertreter meine Arbeitszeit relativ frei einteilen kann und zumindest teilwiese am späten Nachmittag bzw. abends meine Kunden besuche.
Das war vor 13 JAhren, aber soviel ich weiß gelten heute noch die gleichen Regeln.
Gruß Gero
hallo,
im Feb ist mein Erziehungsurlaub zu Ende,
da ich gekündigt habe bin ich dann
arbeitslos.Steht mir mit einem Kleinkind
Arbeitslosengeld zu?Wer weiss was?Susanne