nach dem Erziehungsurlaub Arbeitslosengeld?

Von: , Frage gestellt am Fr, 26. Nov 1999

hallo,
im Feb ist mein Erziehungsurlaub zu Ende,
da ich gekündigt habe bin ich dann arbeitslos.Steht mir mit einem Kleinkind Arbeitslosengeld zu?Wer weiss was?Susanne

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 21 Stunden hilfreich
    Re: nach dem Erziehungsurlaub Arbeitslosengeld?

    Hi Susanne!

    Bei meiner Frau war es so: Sie mußte
    darlegen, daß sie

    a) ihren Schichtdienst wegen des Kindes nicht mehr ausüben konnte - daher durfte sie kündigen, ohne das dies zu einer Sperrfrist führte,

    b) daß sie aber trotzdem dem Arbeitsmarkt für eine normale Vollzeittätigkeit zur Verfügung steht.

    Um dem Arbeitsamt galubhaft machen zu können, daß trotz berufstätigem Vater und Kleinkind überhaupt eine Berufsttätigkeit möglich ist, mußten wir noch nachweisen, daß für den Fall, daß eine Stelle gefunden würde, eine Tagesmutter zur Verfügung steht.
    Außerdem konnte ich dem Arbeitsamt noch plausibel machen, daß ich als (damals) Versicherungsvertreter meine Arbeitszeit relativ frei einteilen kann und zumindest teilwiese am späten Nachmittag bzw. abends meine Kunden besuche.

    Das war vor 13 JAhren, aber soviel ich weiß gelten heute noch die gleichen Regeln.

    Gruß Gero hallo,
    im Feb ist mein Erziehungsurlaub zu Ende,
    da ich gekündigt habe bin ich dann
    arbeitslos.Steht mir mit einem Kleinkind
    Arbeitslosengeld zu?Wer weiss was?Susanne

    • Antwort von nach 2 Tagen hilfreich
      Re^2: nach dem Erziehungsurlaub Arbeitslosengeld?

      Ja, Gero, das ist heute noch genauso. Allerdings musst du die Tagesmutter oder den Kindergartenplatz sofort nachweisen! Nur wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht hat auch Ansprüche. Die Sperrzeit von 8 Wochen wegen eigener Kündigung ist schwer zu umgehen.
      Gruß
      Claudia

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