Hallo Gisela
die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
Der Vater wird nicht zustimmen.
In diesem Fall sieht es wohl nicht unbedingt gut aus für die Mutter....
"Können sich die Eltern nicht einigen, so kann derjenige Elternteil, der wieder heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen will, beim Familiengericht beantragen ihm das Recht zur Namensänderung des Kindes zu übertragen (§ 1628 BGB). Das Gericht wird diesem Antrag aber nur stattgeben, wenn es dem Wohl des Kindes dient. "
Allerdings bekommt die Mutter in einigen Wochen ein Kind aus
dieser zweiten Ehe. Meinst du, das Gericht sieht es "als zum
Wohl des Kindes" an, wenn die Mutter unbedingt möchte, dass
beide Geschwister den selben Familiennamen tragen?
Kann ich so pauschal nicht sagen, das hängt auch sehr mit dem Vater zusammen.
Wenn er ein ganz normales Leben führt, Kontakt zu seiner Tochter hat etcpp, dann wird das Gericht sich nicht unbedingt für eine Namensänderung des Kindes aussprechen.
Am besten ist die Mutter sicher bedient mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt.
Viele Grüße,
Vanessa