Namensrecht

Von: , Frage gestellt am Sa, 11. Aug 2001

Ich versuche mal, folgenden Fall so zu schildern, dass er verständlich ist:
Herr Anton A heiratet Frau Anne B.
Sie führen den Ehenamen B.
Selbstverständlich heißt auch die Tochter B.
Nun wird die Ehe geschieden.
Sowohl Anton B als auch Anne B. heiraten wieder. Nehmen beide den Familiennamen des neuen Ehegatten an.
Ist es richtig, dass die Mutter Anne B, jetzt verheiratete Anne C. ohne Einwilligung des Vaters den Familiennamen des Kindes ändern kann in C?
Gruß Gisela

5 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 13 Minuten 0 hilfreich
    Re: Namensrecht

    Hallo Gisela ! Herr Anton A heiratet Frau Anne B.
    Sie führen den Ehenamen B.
    Selbstverständlich heißt auch die Tochter B.
    Nun wird die Ehe geschieden.
    Sowohl Anton B als auch Anne B. heiraten wieder. Nehmen beide
    den Familiennamen des neuen Ehegatten an.
    Ist es richtig, dass die Mutter Anne B, jetzt verheiratete
    Anne C. ohne Einwilligung des Vaters den Familiennamen des
    Kindes ändern kann in C?
    So einfach ist das nicht.....haben beide Elternteile das Sorgerecht ?
    Wenn ja, dann gilt folgendes :
    " Haben die Eltern des Kindes das gemeinsame Sorgerecht (egal ob sie jemals miteinander verheiratet waren oder nicht), und heiratet einer der Eltern, so kann der Name des Kindes in den neuen Familiennamen geändert werden, wenn sich die Eltern einig sind. Können sich die Eltern nicht einigen, so kann derjenige Elternteil, der wieder heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen will, beim Familiengericht beantragen ihm das Recht zur Namensänderung des Kindes zu übertragen (§ 1628 BGB). Das Gericht wird diesem Antrag aber nur stattgeben, wenn es dem Wohl des Kindes dient. "

    Die Mutter benötigt also das Einverständnis des Vaters.

    Nachzulesen hier :
    http://www.dfv-nrw.de/ratgeber/phasen/namen.html#heirat

    Viele Grüße,
    Vanessa

    • Antwort von nach 18 Minuten 0 hilfreich
      Re^2: Namensrecht

      Hallo Vanessa,
      die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
      Der Vater wird nicht zustimmen.
      Allerdings bekommt die Mutter in einigen Wochen ein Kind aus dieser zweiten Ehe. Meinst du, das Gericht sieht es "als zum Wohl des Kindes" an, wenn die Mutter unbedingt möchte, dass beide Geschwister den selben Familiennamen tragen?
      Gruß Gisela

      • Antwort von nach 53 Minuten 0 hilfreich
        Re^3: Namensrecht

        (...)Das Gericht wird diesem Antrag aber nur stattgeben,
        wenn es dem Wohl des Kindes dient. "
        hallo,

        ich war bei meiner knappen antwort weiter oben davon ausgegangen, daß die namensänderung dem wohl des kindes dienlich ist. ist natürlich eine frage, wie man es dem familiengericht gegenüber darstellt.

        gruß ann Der Vater wird nicht zustimmen.
        Allerdings bekommt die Mutter in einigen Wochen ein Kind aus
        dieser zweiten Ehe. Meinst du, das Gericht sieht es "als zum
        Wohl des Kindes" an, wenn die Mutter unbedingt möchte, dass
        beide Geschwister den selben Familiennamen tragen?
        Gruß Gisela

      • Antwort von nach 17 Stunden 0 hilfreich
        Re^3: Namensrecht

        Hallo Gisela die Eltern haben das gemeinsame Sorgerecht.
        Der Vater wird nicht zustimmen.
        In diesem Fall sieht es wohl nicht unbedingt gut aus für die Mutter....
        "Können sich die Eltern nicht einigen, so kann derjenige Elternteil, der wieder heiraten und einen neuen Familiennamen annehmen will, beim Familiengericht beantragen ihm das Recht zur Namensänderung des Kindes zu übertragen (§ 1628 BGB). Das Gericht wird diesem Antrag aber nur stattgeben, wenn es dem Wohl des Kindes dient. " Allerdings bekommt die Mutter in einigen Wochen ein Kind aus
        dieser zweiten Ehe. Meinst du, das Gericht sieht es "als zum
        Wohl des Kindes" an, wenn die Mutter unbedingt möchte, dass
        beide Geschwister den selben Familiennamen tragen?
        Kann ich so pauschal nicht sagen, das hängt auch sehr mit dem Vater zusammen.
        Wenn er ein ganz normales Leben führt, Kontakt zu seiner Tochter hat etcpp, dann wird das Gericht sich nicht unbedingt für eine Namensänderung des Kindes aussprechen.

        Am besten ist die Mutter sicher bedient mit einem unverbindlichen Beratungsgespräch beim Rechtsanwalt.

        Viele Grüße,
        Vanessa

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