Leserbrief in Zeitung

Von: , Frage gestellt am Di, 14. Aug 2001

Hallo!

Ich weiß nicht ob ich hier mit meinem Anliegen richtig bin, aber ich versuche es mal.

Folgendes: ich wollte in einem Supermarkt einkaufen gehen, da es sich um einen Supermarkt in der nähe einer Berufsschule handelt, wurden die Schüler nur stoßweise reingelassen. Die anderen durften rein. Nun ich bin 28 Jahre alt und Verkäufer eines namenhaften Autohauses in meiner Stadt. Man behandelte mich dort wie einen Menschen 2. Klasse, warum dürfen andere Passanten hinein und ich nicht?

Nach vorzeigen meines Personalausweises folgte mir eine Verkäuferin auf Schritt und tritt und redete die ganze Zeit auf mich ein, in einem sehr lauten Ton. Sie meinte das so viele Leute klauen und das es selbstverständlich ist das Leute beobachtet werden ...

Ich fand das eine ziemliche Blamage, denn wie soll es anderes sein? - Ein Kunde hat mich beobachtet und mich darauf angesprochen.

Ich schrieb einen Brief an die Supermarktkette und erhielt Wochen später einen des Unternehmers zurück.

In diesem Brief wies er mich daraufhin das es nicht korrekt war mein Schreiben an die Zentrale zu richten und verwies mich nach Absprache mit Ihm auf ein persönliches Gespräch.


MEINE FRAGE:

Darf ich in der Zeitung einen Leserbrief schreiben, mit genauer Angabe des Supermarktes oder ist dies Rufschädigung???

Hat jemand vielleicht sonst irgendeinen Tip?


Vielen Dank im vorraus
Daniel

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
    Re: Leserbrief in Zeitung

    Hallo Daniel,

    ich würde nicht unbedingt einen Leserbrief schreiben, sondern mich direkt an die zuständige Lokalredaktion wenden. Aus Erfahrung weiß ich: Solche Geschichten stoßen dort meist auf reges Interesse!

    Gruß

    Boris

    • Antwort von nach 3 Stunden 0 hilfreich
      vom rein rechtlichen?

      Sag mal, vom rein rechtlichen, ist es erlaubt namen zu nennen?
      Oder fällt das unter Rufschädigung (des Supermarktes)?
      nicht das ich von denen ne Anzeige an Hals kriege.

      Danke für Deinen Tip!
      Daniel [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 2 Tagen 1 hilfreich
        Re: vom rein rechtlichen?

        Hi Daniel,

        komisch, warum manche Leute sich so schwer mit einer konkreten Antwort tun (siehe Loriot: "Zuviel Eier sind gar nicht gesund!").

        Doch zum Thema. Die beiden in Frage kommenden §§ 186 u. 187 des StGB befassen sich mit Verleumdung und Übler Nachrede. Dort heißt es: "Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigenden geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist [...] bestraft."

        Der Unterschied zwischen "Verleumdung" und "übler Nachrede" ist, daß im ersteren Fall der Text lautet: "Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen..." und natürlich die Strafmaße.

        Um also bei einem Leserbrief auf der sicheren Seite zu sein, mußt Du nur ganz einfach den geschilderten Sachverhalt beweisen können (Aussage von Anwesenden etc.). Andererseits nehme ich an, daß die genaue Erfüllung der Beweispflicht hierbei in einem Leserbrief nicht gefordert ist; ich werde bei Gelegenheit die einschlägigen Urteile hierzu prüfen. Denn schließlich ist allgemein Bekannt, daß ein Leserbrief eine subjektive Meinung darstellt, die eben gerade nicht bewiesen werden muß.

        Der Spielraum, der sich aus dem StGB ergibt, steckt in der Formulierung "...die [...] geeignet ist...". Es bleibt also zu prüfen, ob Deine Schilderung im unbewiesenen Fall geeignet ist, die Supermarktkette oder den einen Laden in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder verächtlich zu machen.

        All das werden Dir aber auch die Redakteure der Zeitung sagen können. Insofern schließe ich mich dem Vorschlag, Dich mit der Zeitungsredaktion in Verbindung zu setzen erst einmal an.

        Ich habe mal in einem ähnlichen Fall ganz frech bei dem betreffenden Supermarkt (real,-) per Einschreiben nachgefragt, welche Details aus dem vorliegenden Vorfall ich eventuell nicht in meinen Leserbrief aufnehmen dürfe mit der Forderung, die Rechtsgrundlage, sprich: den Paragraphen zu nennen, auf den sich diese Einschränkung dann stütze. Das Verfing! Ich bekam eine Einladung zum Gespräch und verließ nach einem angenehmen Gespräch und mit einer Flasche Schampus den zuvor unflätigen Geschäftsführer.

        Viel Erfolg.
        R o b.

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