Art. 79 III GG mit Ewigkeitsgarantie geschützt?

Von: , Frage gestellt am Sa, 27. Nov 1999

Art. 79 III GG schützt die Art. 1 und 20 GG mit der Ewigkeitsgarantie. Aber wie ist der 79 III geschützt?
Sonst könnte man ja erst den 79 III ändern und dann anschließend die Art. 1 und 20.
Welchen Schutz gibt es dafür?
Gruß
Joachim

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