Mietrecht - kein Übergabeprotokoll vorhanden

Von: , Frage gestellt am Do, 16. Aug 2001

Hallo Zusammen,

ich habe mal wieder eine Frage zum Mietrecht.

Meine Schwester ist vor 6 Jahren in eine Wohnung mit vorhandenem Teppich gezogen. Dieser hat zu der Zeit bereits erhebliche Mängel aufgewiesen (stark ausgeblichen, Brandlöcher und Flecken). Da sie zu diesem Zeitpunkt die Wohnung dringend brauchte, hat sie sich darüber nicht beschert. Leider hat sie auch nicht auf ein Übergabeprotokoll bestanden - es existiert zwar scheinbar eines (wird kurz im Mietvertrag erwähnt), aber sie weiss nicht, was drinsteht und wo es sich befindet.

Nun hat der Vermieter bei einer Wohnungsbesichtigung eines Nachmieters bereits anklingen lassen, dass man sich über den Teppich nochmal unterhalten müsse. Meine Schwester ist jetzt ganz aufgeregt, dass sie diesen Teppich bezahlen muss und dies steht ernsthaft zu erwarten, da sie mit dem Vermieter schon von Beginn an immer Ärger hatte (Typ Blockwart). Sie kann aber mehrer Personen aufweisen (u.a. mich), die den miserablen Zustand des Bodenbelages bei ihrem Einzug bezeugen können.

Erwähnenswert wäre auch noch, dass der Teppich sich offenbar schon seit 15 Jahren in der Wohnung befindet.

Meint Ihr, man kann da ohne Übergabeprotokoll irgendwas machen? Zählen in solch einem Fall Zeugen? Ist das Alter des Teppichs relevant, wenn sie für die Schäden an ihm verantwortlich gemacht wird?

Fragen über Fragen... ich würde mich sehr freuen, wenn uns jemand weiter helfen könnte!

Gruß
Yasmin

2 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 10 Stunden 2 hilfreich
    Re: Mietrecht - kein Übergabeprotokoll vorhanden

    Hi Yasmin,

    mach dir keine Sorgen um den Teppich. Vielleicht hat der Vermieter bei der Äußerung nur darauf anspielen wollen, dass er den Teppich erneuern würde.
    Abnutzungserscheinungen an Teppichen muß der Vermieter hinnehmen. Dazu gehören auch Flecken, selbst Brandflecken durch Zigaretten verursacht.
    Er hätte insofern kein Recht, Schadenersatz zu verlangen oder die Kaution zu kürzen.

    Gruß,
    Francesco

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Dankeschön!

      Hallo Francesco, Abnutzungserscheinungen an Teppichen muß der Vermieter
      hinnehmen. Dazu gehören auch Flecken, selbst Brandflecken
      durch Zigaretten verursacht.
      Er hätte insofern kein Recht, Schadenersatz zu verlangen oder
      die Kaution zu kürzen.
      Habe meine Schwester heute über die frohe Botschaft informiert und wir sind beide beruhigt und danken!

      Gruß
      Yasmin

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