ich fahre ein Dienstfahrzeug, das ich auch privat nutzen darf. Habe alle Papiere, die sind aber auf die Firma ausgestellt und keine Dienstbadge, die beweist, dass ich bei der Firma eingestellt bin. Bei uns im Büro hat niemand eine Vollmacht für’s Auto. Da ich demnächst ins Ausland fahre, denke ich, ein Dokument, das beweist, dass ich das Auto nutzen darf, wäre nicht schlecht. Man weiss ja nie, ob man nicht in eine Kontrolle gerät, und wenn dann da auch noch die Sprachbarriere dazwischen kommt, was tun? Wer kann mir raten, was so eine Vollmacht beinhalten muss, bzw. hat vielleicht jmd. eine passende Formulierung ‚in English‘ so dass die Wahrscheinlichkeit, dass das, was drauf steht auch international verstanden werden kann, höher ist? Oder reicht ein formloses Schreiben der Fa. ABC, dass Frau XY das Fahrzeug mit dem Kennzeichen nutzen darf?
Der ADAC war da nicht sehr hilfsbereit … Wäre Euch sehr dankbar, wenn Ihr mir bald mit einer Antwort oder einer URL mit Infos helfen könntet, denn Samstag will ich schon losfahren.
ich kenne das von früher - wir haben als Arbeitgeber den Kollegen ein Schreiben gegeben, in dem die Firma bestätigt, das der Mitarbeiter sowie der Partner und von ihm beauftragte Personen das Auto nutzen dürfen - damit hat es nie Probleme gegeben. Die Partner sollten aber erwähnt sein, insbesondere wenn es keine Nutzungsvereinbarung gibt, weil sonst die Versicherung Probleme machen kann.
Es kann ja nicht ausgeschlossen werden, wenn man privat unterwegs ist, z.B. mit Freunden, dass man nicht fahren kann (nicht nur wegen Alk ;->:wink:und ein anderer einspringen muss - und der sollte auch abgesichert sein.
mein Arbeitgeber (grosser Automobilhersteller) regelt das mit einem Formblatt mit folgendem Inhalt:
Vollmacht
Herr/Frau XXXX
Ständiger Wohnsitz: (genaue Adresse)
ist berechtigt, dass auf die Fa. XX zugelassene Fahrzeug zu nutzen.
Kennzeichen: XXX
Datum: XXX
Das ganze ist in deutsch / entlisch / französisch / italienisch / polnisch / tschechisch / ungarisch abgefasst - meines Wissens nach wird aber nur in Italien und Osteuropa an der Grenze so eine Vollmacht verlangt.
Der Schrieb sollte halt auf dem offiziellen Briefpapier Deiner Firma abgefasst sein, dass dürfte normalerweise ausreichen.
ich kenne mich zwar mit der rechtlichen Lage dazu nicht aus, kann aber nur von meinen Erfahrungen berichten:
Ich fahre ebenfalls einen Dienstwagen, auch privat. Und ich war schon mehrmals damit im Ausland (Niederlande, Belgien, Frankreich). In Frankreich bin ich (Asche auf mein Haupt) wegen (Zu-)Schnellfahrens auch ein paar Mal angehalten worden. Nie gab es da irgendwelche Probleme wegen der Papiere (die ja nur auf meine Firma und nicht mich ausgestellt sind).
Offiziell reicht der KfZ-Schein vollkommen aus. Der Fahrer muß bei aushändigen des KfZ-Scheines an den kontrollierenden Polizisten nicht mit dem Fahrzeughalter identisch sein.
Für die Deutsche Polizei (Ich denke auch für die ausländische)gilt: Nur das Originaldokument ist gültig. Also bitte keine Kopie verwenden (wegen Diebstahlgefahr o.ä), dann kann davon ausgegangen werden, daß man nicht berechtigt ist das Fahrzeug zu führen. (Originalaussage eines Polizisten)
Erst recht nicht, wenn eine Firma eingetragen ist. Das kann sich ja jeder Polizist denken, daß dies ein Firmenwagen ist.