Spam / unaufgeforderte emails etc...

Von: , Frage gestellt am Di, 30. Nov 1999

ich hab jetzt mal gesammelt...
ich hoffe es interessiert jemanden...
-
allerdings muss ich ganz ehrlich zugeben, daß mich dir urteile etwas verwundern..
ich sehe den unterschied nicht zwischen
einer email und einem flugzettel, den
man in den briefkasten gesteckt bekommt.
darin gleich verstoesse gegen das uwg
und 823 (auch ohne ivm 1004), das finde
ich sehr seltsam...

kann jemand dazu was sagen ?
(ich hab die urteile nicht durchgearbeitet)

yuri







LG Augsburg "Werbung per E-Mail" (Az: 2 O 34416/98)
Die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an Privatleute verstößt gegen § 823 I BGB.
Beschluß vom 19. Oktober 1998

LG Berlin "Werbung per E-Mail" (Az: 16 O 201/98)
Die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an Privatleute verstößt gegen § 1 UWG und §
823 I BGB.
Beschluß vom 02. April 1998

LG Berlin "Werbung per E-Mail" (Az: 16 O 301/98); MMR 1998, 491
Die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an Privatleute verstößt gegen § 823 I BGB.
Beschluß vom 14. Mai 1998

LG Berlin "Werbung per E-Mail/ EU-Fernabsatzrichtline" (Az: 16 O 320/98)
Die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an einen Rechtsanwalt ist ein Eingriff in dessen
Gewerbebetrieb. Der Versender kann sich auch nicht auf die (noch nicht umgesetzte)
EU-Fernabsatzrichtline berufen, da auch hiernach sein Handeln unzulässig wäre. Der
Rechtsanwalt muß sich auch nicht auf Software zum herausfiltern von unerwünschten e-mails
verweisen lassen. Er hat daher gem. §§ 1004, 823 I BGB einen Unterlassungsanspruch.
Urteil vom 13. Oktober 1998

AG Brakel "Werbung per E-Mail" (Az: 7 C 748/97); MMR 1998, 492
Die unaufgeforderte Zusendung einer E-Mail an Privatleute verstößt gegen §§ 823 I, 1004
BGB.
Urteil vom 11. Februar 1998

LG Hamburg "Werbung per E-Mail" (Az: 312 O 579/97)
Anerkenntnisurteil vom 06. Januar 1998

LG Traunstein "Werbung per E-Mail" (Az: 2 HKO 3755/97); MMR 1998, 53
Wettbewerbswidrig handelt, wer Werbung per E-Mail an Privatleute verschickt, ohne zuvor von
diesen aufgefordert worden zu sein.
Beschluß vom 18. Dezember

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 8 Stunden hilfreich
    Re: Spam / unaufgeforderte emails etc...

    allerdings muss ich ganz ehrlich zugeben,
    daß mich dir urteile etwas verwundern..
    ich sehe den unterschied nicht zwischen
    einer email und einem flugzettel, den
    man in den briefkasten gesteckt bekommt.
    Der Unterschied, ist der, dass Dir durch den Flugi keine Kosten entstehen (selbst die Entsorgung ist kostenlos), die Mail verursacht aber Kosten (ebenso wie ein Fax).

    That's the diference

    Gruß
    Arne

    • Antwort von nach 16 Stunden hilfreich
      Re^2: Spam / unaufgeforderte emails etc...

      ... Der Unterschied, ist der, dass Dir durch
      den Flugi keine Kosten entstehen (selbst
      die Entsorgung ist kostenlos), die Mail
      verursacht aber Kosten (ebenso wie ein
      Fax).

      That's the diference

      Gruß
      Arne
      ich frage mich, ob das nicht zu pauschal gefasst ist.
      das setzt voraus, das emails von zuhause aus gelesen, d.h. dahin runtergeladen wuerden;
      dann koennte man sagen, daß einem dadurch vermoegen durch die verletzug eines persoenlichkeitsrechtes wie auch immer floeten geht ...
      aber greift diese pauschale ansicht bei all denjenigen, die z.b. in der uni sitzen und ihre mails abrufen, oder bei menschen mit standleitungen etc ... ?

      yuri

      • Antwort von nach einem Tag hilfreich
        Re^3: Spam / unaufgeforderte emails etc...

        aber greift diese pauschale ansicht bei
        all denjenigen, die z.b. in der uni
        sitzen und ihre mails abrufen, oder bei
        menschen mit standleitungen etc ... ?
        Dann entstehen die Kosten halt nicht Dir, sondern der Uni, bzw. dem Provider (dem sowieso meistens).

        Außerdem sehe ich persönlich das so, daß man bei der herkömmlichen Werbung nichts rückgängig machen kann, weil da eine zu starke Lobby dagegenwäre. Die GEsetzgebung jetzt bei den neuen Werbeformen aber das verbieten kann, was sie bei den herkömmlichen Werbeformen versäumt hat... nämlich unerwünschte Werbung zu verbieten.

        Gruß
        Arne

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