Arbeitserlaubnis SCHWEIZ
Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Dez 1999
Erlaubnis zurDurchführung von ca. 5-10 Unterrichtsseminaren (jeweils 4 Tage ganztägig von
ca. 9.00 UHr bis 20.00 Uhr) in der Schweiz
Es
geht um eine grenzüberschreitende Tätigkeit (Wohnsitz und Aufenthaltsort ist und bleibt
Deutschland) die ich zeitweilig in der Schweiz ausüben möchte.
Ich möchte in Schweiz in verschiedenen Kantonen (z.b. Basel,Bern.Zürich,Freiburg) 4-tägige
Seminare zum Thema Lern-und
Trainingstechniken für schweizer Schüler abhalten. Insgesamt sind etwa 5-max.10 Seminare
geplant die in einem begrenzten
Zeitraum (April bis Juni ca. 1 mal die Woche) in angemieteten Konferenzräumen in der
Schweiz stattfinden sollen. Für diese
Seminare werde ich jeweils von Deutschland aus anreisen, das 4 Tges Seminar durchführen
und dann wieder nach Deutschland
zurückreisen. Semiarteilnehmer sind ausschließlich Schüler schweizer Gymnasien die sich
mit dem Wunsch zur Teilnahme an einem solchen Seminar an mein Büro in Deutschland
wenden. Immer wieder wurde der Wunsch geäüßert, diese seminare doch zukünftig vor Ort in
der Schweiz durchzuführen um Anfahrtswege zu ersparen. Diesem Wunsch komme ich
gerne nach soweit keine Probleme mit den örtlichen Behörden im Wege stehen. Ich gehe
davon aus, dass für diese zeitweilige grenzüberschreitende Tätigkeit eine Arbeitserlaubnis
schweizer
Behörden nötig ist. Wenn ja - wo muss ich diese Beantragen und ist mit Problemen zu
rechnen?
