Beschleunigung einer Scheidung?

Mahlzeit!

Ich habe hier bereits vor einiger Zeit mal ´ne Frage zum Scheidungsrecht reingesetzt, leider fand sich keiner, der mir antworten hätte können oder wollen.

Jetzt habe ich detailliertere Info´s zu dem Fall und probier es einfach nochmal. Vielleicht findet sich jetzt ja jemand, der mich schlauer machen kann.

Also nochmal kurz die Situation:

Eine Bekannte von mir ist (noch) verheiratet. Sie lebt seit über drei Jahren vom Mann getrennt. Seitdem ist der Mann (Türke) nicht auffindbar, sein Aufenthaltsort ist schlicht unbekannt, sie hatte seit damals keinerlei Kontakt zu ihm. Da eine Scheidung ohne Einverständnis des anderen nach drei Jahren möglich ist, wird sie jetzt die Scheidung beantragen.

Jetzt hat ihr wohl ihre Anwältin gesagt, bis die Scheidung durch ist, wird es mindestens zwei Jahre dauern. Grund sind angeblich die überlasteten Gerichte in Berlin. Meiner Bekannten ist jetzt ein wenig übel. Die Anwältin hat wohl gesagt, da führt kein Weg dran vorbei.

Meine Bekannte möchte aus (für mich verständlichen) bestimmten Gründen eine ganz schnelle Scheidung erreichen. Derzeit ist sie nämlich im zweiten Monat schwanger, natürlich von einem anderen Mann. Sie würde diesen Mann nämlich gerne vor der zu erwartenden Geburt des Kindes heiraten. Dazu müßte sie allerdings vorher erstmal geschieden werden.

Meine Frage: Gibt es nicht die Möglichkeit, ein beschleunigtes Verfahren zu bewirken, mit der Begründung, sie ist von einem anderen Schwanger und will den noch vor der Geburt des Kindes heiraten? Ich habe da in einem anderen Fall mal was von „besonderer Härte“ und „sinnloser Aufrechterhaltung einer inhaltlosen Ehe“ gehört. Gäbe es hier eventuell auch eine solche Möglichkeit?

Mir erscheint es ziemlich eigenartig, das es nach Aussage ihrer Anwältin keine Möglichkeit der Abkürzung geben soll. Allerdings weiß die Anwältin wohl auch noch nichts vom zu erwartenden „Glück“ der Frau.

Ach ja, der Grund, warum meiner Bekannten so übel bei dem Gedanken an die zwei Jahre ist, ist der, das nach BGB ja wohl ihr (Noch)Ehemann automatisch der Vater des Kindes werden würde. Und das will sie (und der wirkliche Vater) auf gar keinen Fall. Gibt es da eventuell andere Möglichkeiten, das zu verhindern?

Ich wäre Euch wirklich sehr dankbar, wenn jemandem was hilfreiches einfallen täte. Es handelt sich hier um eine wirklich gute Bekannte von mir, der ich gerne was hilfreiches sagen würde. Mir fällt nur aufgrund meines Unwissens nichts dazu ein.

So long.

Der Dicke MD.

Hi MD,

wenn der Grund für die Verzögerung tatsächlich in der Überlastung der Gerichte liegt, kann man hier mit etwas Engagement des Anwaltes eine Beschleunigung erreichen.
Zunächst einmal würde ich zur Geschäftsstelle des Amtsgericht marschieren und den Richter direkt ansprechen und meinen Fall schildern. Wenn er nicht helfen kann oder will, würde ich mir einen Anwalt suchen, der meine Interessen tatsächlich vertritt und nicht nur auf dem Papier.
Er kann entsprechende Anträge stellen und auch Druck auf das Gericht ausüben. Es kann nach meinem Rechtsempfinden nicht angehen, dass ein Verfahren 2 Jahre ausgesetzt wird, nur weil die Gerichte überlastet sind. Aus einem ähnlichen Grunde (es handelte sich aber um ein Strafverfahren) wurde ein Prozeß durch das Bundesverfassungsgericht zum Platzen gebracht. Das Gericht hatte auch über Jahre wegen Überlastung keine Zeit, einen Verbrecher zu verurteilen.

Gruß,
Francesco

Hi Francesco!

Zunächst mal ein ganz großes Danke für Deine Antwort.

Ich wußte doch, ich kann mich auf w-w-w verlassen :smile:

wenn der Grund für die Verzögerung tatsächlich in der
Überlastung der Gerichte liegt, kann man hier mit etwas
Engagement des Anwaltes eine Beschleunigung erreichen.

Ich habe mir schon so etwas gedacht. Es erscheint mir schwer vorstellbar, das eine Scheidung zwei Jahre dauern soll, wenn nichts weiter zu klären ist. Schließlich gibt es in diesem Fall keine Auseinandersetzungen bezüglich Sorgerecht oder Vermögen.

Zunächst einmal würde ich zur Geschäftsstelle des Amtsgericht
marschieren und den Richter direkt ansprechen und meinen Fall
schildern. Wenn er nicht helfen kann oder will, würde ich mir
einen Anwalt suchen, der meine Interessen tatsächlich vertritt
und nicht nur auf dem Papier.

Darf man tatsächlich einfach so den Richter ansprechen? War mir neu. Aber ich denke, es wäre einen Versuch wert. Werde ich so weitergeben. Mal sehen, was es bringt. Gegebenenfalls dann halt einen anderen Anwalt. Ach ja, die Betroffene bekommt derzeit Beratungshilfe und wird wohl auch Prozeßkostenhilfe erhalten. Kann sie dann trotzdem einfach einen anderen Anwalt wählen?

Er kann entsprechende Anträge stellen und auch Druck auf das
Gericht ausüben. Es kann nach meinem Rechtsempfinden nicht
angehen, dass ein Verfahren 2 Jahre ausgesetzt wird, nur weil
die Gerichte überlastet sind.

Das sehe ich auch so, habe ich den Betroffenen auch gesagt. Im Moment sind sie allerdings erstmal ziemlich verzweifelt. Gestern abend fiel den beiden noch eine Frage ein. Die Anwältin hat wohl was gesagt von wegen Prüfung des Versorgungsausgleichs. Das erscheint mir eigenartig.

Beim (Noch)Ehemann handelt es sich um einen Türken, dessen Aufenthaltserlaubnis wahrscheinlich (sicher ist das aufgrund fehlenden Kontakts nicht) 1999 ausgelaufen ist. Der hatte wohl auch keine Arbeitserlaubnis. Insofern kann er ja kaum Rentenansprüche erworben haben. Und aufgrund der vermutlich abgelaufenen Aufenthaltserlaubnis wird er wohl in Deutschland auch keine Rentenansprüche wahrnehmen können. Kann man in diesem Fall nicht eigentlich auf den Versorgungsausgleich verzichten?

Ich wäre Dir sehr dankbar, wenn Dir dazu was einfällt und Du mir noch einmal Deine Zeit opfern könntest. Ich habe gestern abend recht lange gesucht, aber gefunden habe ich dazu nichts.

Erstmal einen Schönen Gruß.

So long.

Der Dicke MD.

Hallo Dicker,
dass der Mann deine Bekannten Türke ist könnte die Sache enorm beschleunigen. Sie sollte sich unbedingt mal beim Türkischen Konsulat (oder einem türkischen Anwalt) erkundigen.
Die Schwester einen Kollegin von mir war mit einem Türken verheiratet. Sie haben in Deutschland gelebt und vor einem deutschen Standesamt geheiratet.
Als sie sich scheiden lassen wollten (da war der Mann allerdings einverstanden und ‚zur Hand‘) erzählten sie, das wollten sie nach türkischem Recht durchziehen, das ginge viel schneller und einfacher.
Ich habe das nicht geglaubt, zumal ich selbst schon eine einvernehmliche und dennoch recht zeitintensive Scheidung hinter mir hatte.
Aber ich wurde eines besseren belehrt : Die beiden waren innerhalb kürzester Zeit geschieden, die Frau kurz danach wieder (in Deutschland) verheiratet (es war also eine gültige Scheidung !)
Ich fand das eigentlich ungerecht, aber vielleicht hilft das ja deiner Bekannten !
Was den Versorgungsausgleich angeht :
Bei einer Scheidung nach deutschem Recht muss in jedem Fall ermittelt werden, welche Ansprüche bestehen würden. Anders als beim Ehegattenunterhalt kann hier nicht einfach verzichtet werden. Das Gericht, das (im Scheidungsurteil) dem Verzicht auf Versorgungsausgleich zustimmt haftet für später daraus entstehende Unterhaltslücken. Darum machen die das nur sehr ungern und nur bei minimalen Beträgen.
Alles Gute für deine Bekannte wünscht
Heidi

Hallo Heidi,

Erstmal vielen Dank für Deine Antwort.

Als sie sich scheiden lassen wollten (da war der Mann
allerdings einverstanden und ‚zur Hand‘) erzählten sie, das
wollten sie nach türkischem Recht durchziehen, das ginge viel
schneller und einfacher.

Genau da liegt das Problem: Der Kerl ist verschwunden. Wie vom Erdboden verschluckt. Seit 1998. Letzter bekannter Aufenthaltsort war wohl damals Hamburg, seither null Kontakt. Meine Vermutung war ja, das er wohl aus D raus mußte, weil die damalige Aufenthaltsgenehmigung nur bis 1999 befristet war.

Die Anwältin meiner Bekannten hat aber wohl gesagt, die könnte auch verlängert worden sein. Im Moment versucht die Anwältin über alle möglichen Kanäle (was auch immer das heißen soll???) rauszufinden, ob der noch in D ist. Allerdings reicht wohl auch die bestätigte Aussage, das er eben nicht mehr hier ist.

Aber ich wurde eines besseren belehrt : Die beiden waren
innerhalb kürzester Zeit geschieden, die Frau kurz danach
wieder (in Deutschland) verheiratet (es war also eine gültige
Scheidung !)

Mußte sie damals dann zur Scheidung in die Türkei? Kann ich mir nicht vorstellen. Macht ein deutsches Gericht das echt nach türkischem Recht? Was es nicht alles gibt. Aber ich befürchte mal, nach türkischem Recht müßte beide anwesend sein. Nach deutschem Recht soll wohl die Anwesenheit nicht erforderlich sein, es reicht wohl eine Öffentliche Zustellung aus, wenn der Aufenthaltsort unbekannt ist. Aber so genau kenne ich mich da auch nicht aus, war für mich noch nie interessant :smile:

Ich fand das eigentlich ungerecht, aber vielleicht hilft das
ja deiner Bekannten !

Ich werd´s ihr stecken, ich glaube aber eher, es wird ihr kaum was bringen. Trotzdem Danke für die Anregung.

Was den Versorgungsausgleich angeht :
Bei einer Scheidung nach deutschem Recht muss in jedem Fall
ermittelt werden, welche Ansprüche bestehen würden. Anders als
beim Ehegattenunterhalt kann hier nicht einfach verzichtet
werden. Das Gericht, das (im Scheidungsurteil) dem Verzicht
auf Versorgungsausgleich zustimmt haftet für später daraus
entstehende Unterhaltslücken. Darum machen die das nur sehr
ungern und nur bei minimalen Beträgen.

Das kann ich irgendwie nachvollziehen. Obwohl ich mich frage, wo hier eine Unterhaltslücke auftreten sollte. Er hat (soweit sie weiß) in D nie gearbeitet, sie war in den letzten Jahren auch fast ausschließlich Arbeitslosenhilfeempfänger. So groß mit Ansprüchen ist da ja nicht. Naja, wird sie ja sehen.

Alles Gute für deine Bekannte wünscht
Heidi

Werd ich ausrichten. Auf jeden Fall nochmal vielen Dank.

So long.

Der Dicke MD.

Hi nochmal,
nur ganz kurz :

Mußte sie damals dann zur Scheidung in die Türkei? Kann ich
mir nicht vorstellen. Macht ein deutsches Gericht das echt
nach türkischem Recht?

Nein, in die Türkei musste sie nicht, aber es wurde auch nicht vor einem deutschen Gericht verhandelt. Ich glaube, das lief einfach über das türkische Konsulat, evtl. mit Hilfe eines türkischen Anwalts.
Da fällt mir übrigens noch was ein:
Sie könnte sich an eine dieser Einrichtungen/Selbsthilfegruppen für ‚Ehen zwischen Deutschen und Ausländern‘ wenden. Die gibt’s wohl in jeder Großstadt, und da ist das sicher kein unbekanntes Problem !
Ciao
Heidi

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Hi nochmal,

Auch Hi nochmal!

nur ganz kurz :

Reicht ja auch kurz :wink:

Da fällt mir übrigens noch was ein:
Sie könnte sich an eine dieser
Einrichtungen/Selbsthilfegruppen für ‚Ehen zwischen Deutschen
und Ausländern‘ wenden. Die gibt’s wohl in jeder Großstadt,
und da ist das sicher kein unbekanntes Problem !

Diese Anregung ist echt klasse! Ich werd ihr das heute abend mal sagen, heute sehen wir die Betroffenen nämlich wieder. Sowas gibt es in Berlin mit Sicherheit!

Vielen Dank für Deine Hilfe!

So long.

Der Dicke MD.

Hochzeit/Scheidung nach türk. Recht
Hallo Heidi…und Ma…äh…Dicker :wink:

Mußte sie damals dann zur Scheidung in die Türkei? Kann ich
mir nicht vorstellen. Macht ein deutsches Gericht das echt
nach türkischem Recht?

Nein, in die Türkei musste sie nicht, aber es wurde auch nicht
vor einem deutschen Gericht verhandelt. Ich glaube, das lief
einfach über das türkische Konsulat, evtl. mit Hilfe eines
türkischen Anwalts.

Das ist so nicht ganz richtig -
man kann sich nur nach türkischem Recht scheiden lassen, wenn man zuvor auch nach türkischem Recht geheiratet hat.

Das Ganze muß weder beim Konsulat noch mit Hilfe türkischer Anwälte und schon gar nicht in der Türkei stattfinden…wurde die Eheschließung standesamtlich in Deutschland nach türkischem Recht vollzogen, sieht es mit der Scheidung vor dem Familiengericht ebenso aus.

Allerdings ist das nicht so ohne weiteres möglich, wenn der eine Ehepartner nicht anwesend ist.

Da muß der RA dann auf Härtefall plädieren.

Viele Grüße,
Vanessa

Hallo Dicker :wink:

Also…irgendwie habe ich deinen Artikel total übersehen …
sonst hätte ich dir schon längst geantwortet.

Es ist völlig egal, nach welchem Recht die beiden geheiratet haben.

Deine Bekannte braucht einen guten, einen sehr guten Anwalt -
einen scharfen Hund, der spezialisiert ist auf solche Fälle.
In Hannover könnte ich dir sofort eine super Anwältin empfehlen -
sie hat es geschafft, meine Ehescheidung - ich war in genau derselben Situation wie deine Bekannte - innerhalb von einigen Monaten über die Bühne zu bringen.

Es gibt sogenannte Härtefälle…eine Schwangerschaft gehört dazu…sozusagen die beste Voraussetzung.

Ich war damals noch nicht einmal schwanger - im Zweifelsfall hätte ich dann noch meinen Gyn nötigen *gg* müssen, mir eine Schwangerschaft zu bestätigen…was tut man nicht alles *seufz*

Nein…es war nicht illegal, weil der Richter zum Glück einsehen hatte.

Meine Frage: Gibt es nicht die Möglichkeit, ein beschleunigtes
Verfahren zu bewirken, mit der Begründung, sie ist von einem
anderen Schwanger und will den noch vor der Geburt des Kindes
heiraten?

Doch klar gibt es die…du mußt nur den richtigen Anwalt haben.

Ich habe da in einem anderen Fall mal was von
„besonderer Härte“ und „sinnloser Aufrechterhaltung einer
inhaltlosen Ehe“ gehört. Gäbe es hier eventuell auch eine
solche Möglichkeit?

Ja, die gibt es !
Also, macht euch auf die Suche nach einem guten Anwalt.
Oder ruf doch mal bei RA’in Fabricius-Brand an (Tel. 0511/301570), sage ihr, sie wäre empfohlen worden, schildere ihr den Fall und frage sie, ob sie eine Idee hat…ob sie einen Kollegen in Berlin kennt oder oder oder - dir wird schon die richtige Frage einfallen *gg*

Mir erscheint es ziemlich eigenartig, das es nach Aussage
ihrer Anwältin keine Möglichkeit der Abkürzung geben soll.

Das ist mehr als eigenartig.

Allerdings weiß die Anwältin wohl auch noch nichts vom zu
erwartenden „Glück“ der Frau.

Nun, dass ist aber verdammt wichtig !
Das ist ihre Chance !

Viele Grüße…und…toitoitoi !!
Vanessa

Hallo Vanessa!

Also…irgendwie habe ich deinen Artikel total übersehen …
sonst hätte ich dir schon längst geantwortet.

Schön zu wissen. Danke, das Du mein Posting doch noch entdeckt hast :smile:

Es ist völlig egal, nach welchem Recht die beiden geheiratet
haben.

Ernsthaft ? Ich schick Dir mal ´ne Mail, vielleicht kannst Du mir noch ein wenig weiterhelfen.

Bis denne und

So long.

Der Dicke MD.