Mietrecht: Defekte Heizung

Tach zusammen!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe in meiner Wohung eine Therme für Warmwasser und Heizung. Nachdem in der vergangenen Woche der Kessel entkalkt wurde, machte die Therme plötzlich sehr laute Klappergeräusche. Der Vermieter wurde informiert, dieser hat dann den Heizungsservice beauftragt. Der Monteur stellte fest, dass die Pumpe einen Defekt hat und aus diesem Grunde laut klappert. Eine Gefahr hat er verneint. Ich habe mich mit ihm darauf verständigt, dass die Heizungsfirma sich mit dem Vermieter in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen mit ihm abklärt (Entweder Austausch der Pumpe oder Komplettaustausch der ganzen Therme, da diese inzwischen 18 Jahre alt ist).
Vor zwei Tagen habe ich mit meinem Vermieter telefoniert, dieser wusste von nichts. Also fix die Heizungsfirma angerufen, und darum gebeten, sich endlich mit dem Vermieter in Verbindung zu setzen. Dies wurde mir zwar zugesagt, ist aber - wie sich heute nach einem weiteren Telefongespräch mit dem Vermieter herausgestellt hat, bis heute nicht geschehen.
Auch sieht mein Vermieter keine Notwenidgkeit, selbst die Initiative zu ergreifen, er möchte lieber darauf warten, dass sich die Heizungsfirma mit ihm in Verbindung setzt.
Nun meine Fragen:
Wie schon erwähnt, ist die Therme tierisch laut, so dass ich wirklich Schiss habe, sie einzuschalten. (Stadtgas war mir noch nie geheuer…) . Ausserdem muss ich täglich mindestens zweimal Wasser ins System füllen, da der Druck innerhalb weniger Stunden auf Null absackt. Ich trau mich kaum noch zu duschen und abends schalte ich die Heizung nicht ein, da ich befürchte, dass die Nachbarn sich durch das Geklapper gestört fühlen.
Kann ich eine Mietminderung geltend machen, da mein Vermieter offenbar wenig Energie hat, sich selbst um die Angelegenheit zu kümmern?? Wenn ja: In welcher Höhe?

Vielen DAnk!
Malte

Lies mal hier
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…

Dort findest du solche Dinge wie z.B.

das neue Mietrecht oder

Wohnungsheizung:
Vermieter sind verpflichtet, dafür zu sorgen, dass bei voll geöffneten Ventilen darf es in den Heizkörpern und Heizungsrohren nicht „stark rauschen und knistern“.
Amtsgericht Hamburg, 41a C 1371/93

oder

Erst nach zweiter „Mahnung“ ist Selbsthilfe erlaubt :
Ein Mieter darf wegen eines defekten Wasserboilers nicht gleich nach der ersten Information des Vermieters und ausbleibenden Handwerkern zur Selbsthilfe schreiten, sondern muss ein zweites Mal „mahnen“, ehe er - auf Kosten des Vermieters - tätig wird.
Landgericht Gießen AZ 1 S 249/94

oder

Schäden müßen sofort beseitigt werden :
Handelt ein Vermieter nicht umgehend, nachdem ihm von einem Mieter ein Wasserrohrbruch mitgeteilt worden ist, so darf der Mieter selbst den Handwerker bestellen und diesen wegen der Rechnung an den Vermieter verweisen.
LG Berlin AZ 65 S 207/93

Winni the Pooh

Tach zusammen!

Ich habe folgendes Problem: Ich habe in meiner Wohung eine
Therme für Warmwasser und Heizung. Nachdem in der vergangenen
Woche der Kessel entkalkt wurde, machte die Therme plötzlich
sehr laute Klappergeräusche. Der Vermieter wurde informiert,
dieser hat dann den Heizungsservice beauftragt. Der Monteur
stellte fest, dass die Pumpe einen Defekt hat und aus diesem
Grunde laut klappert. Eine Gefahr hat er verneint. Ich habe
mich mit ihm darauf verständigt, dass die Heizungsfirma sich
mit dem Vermieter in Verbindung setzt und das weitere Vorgehen
mit ihm abklärt (Entweder Austausch der Pumpe oder
Komplettaustausch der ganzen Therme, da diese inzwischen 18
Jahre alt ist).
Vor zwei Tagen habe ich mit meinem Vermieter telefoniert,
dieser wusste von nichts. Also fix die Heizungsfirma
angerufen, und darum gebeten, sich endlich mit dem Vermieter
in Verbindung zu setzen. Dies wurde mir zwar zugesagt, ist
aber - wie sich heute nach einem weiteren Telefongespräch mit
dem Vermieter herausgestellt hat, bis heute nicht geschehen.
Auch sieht mein Vermieter keine Notwenidgkeit, selbst die
Initiative zu ergreifen, er möchte lieber darauf warten, dass
sich die Heizungsfirma mit ihm in Verbindung setzt.
Nun meine Fragen:
Wie schon erwähnt, ist die Therme tierisch laut, so dass ich
wirklich Schiss habe, sie einzuschalten. (Stadtgas war mir
noch nie geheuer…) . Ausserdem muss ich täglich mindestens
zweimal Wasser ins System füllen, da der Druck innerhalb
weniger Stunden auf Null absackt. Ich trau mich kaum noch zu
duschen und abends schalte ich die Heizung nicht ein, da ich
befürchte, dass die Nachbarn sich durch das Geklapper gestört
fühlen.
Kann ich eine Mietminderung geltend machen, da mein Vermieter
offenbar wenig Energie hat, sich selbst um die Angelegenheit
zu kümmern?? Wenn ja: In welcher Höhe?

Hallo,

Malte, Du musst zuerst eine schriftliche Mängelanzeige gem. § 536 c BGB beim Vermieter erstatten und diesen unter Fristsetzung auffordern, den bestehenden Mangel zu beseitigen. Eine Mietminderugn kann derzeit wohl nur wegen der Lautstärke, also wegen Lärmbelästigung bzw. störende Geräusche der Heizungsanlage erfolgen. Teile dem Vermieter mit, dass Du die Miete a sofort unter Vorbehalt zahlst und erkläre eine Mietminderung wegen der Geräusche - ausser die Nachtruhe wäre vollständig gestört - von 5 % der Kaltmiete. Nur wenn nachweisbar nachts druchgehend eine Rugestörung erfolgt, kann die Miete ganz , aber zumindest bis 50 % gemindert werden.

Aber… es ist immer besser, eine Mietminderung relativ unten anzusetzen, um im Falle eiens Rechtsstreits immer auf der günstigen Seite zu sein. Und ein Hinweis, egal welche Urteile irgendwo von einem AG gefällt werden, Urteile zur selben Verfahrenssache können in einem Landgerichtsbezirk von diversen Amtsgerichten unterschiedlich fallen. Richter bewerten UIrteile der Kolleggen an AGs aus einer anderen Sicht als Urteile von LGs und höheren Instanzen, wobei immer die unteren Instanzen sich an den Entscheidungen (AGs) des zuständigen LG orientieren müssen. Die immer wieder auch in Tageszeitungen veröffentlichten Urteile von AGs sind nicht bindend, sie können nur Anhaltspunkte sein.

Also Termin setzen, wenn nichts geschieht, nach Terminablauf Verzug setzen und mit nochmaliger Aufforderung die Selbstvornahme androhen, wenn nunmehr nichts geschehen sollte. Dann aber gleich mittielen, dass die Kosten mit der zukünftig fällig werdenden Miete zur Aufrechnung gelangen.

GRüsse Günter

Vielen DAnk!
Malte