Hallo,
laut Mietvertrag muß ich nach der Kündigung des Mietverhältnisses
die Teppiche der Wohnung reinigen.
Was bedeutet dieses?
Genügt Staubsaugen?
Oder muß ich mit speziellen Teppichreinigern jeden noch
so kleinen Fleck beseitigen?
Nach 3 Jahren wird er doch kaum wie neu aussehen.
Danke
Karl Heinz
Hallo,
laut Mietvertrag muß ich nach der Kündigung des
Mietverhältnisses
die Teppiche der Wohnung reinigen.
Was bedeutet dieses?
Genügt Staubsaugen?
Wenn nichts anderes vereinbart ist, ja
Oder muß ich mit speziellen Teppichreinigern jeden noch
so kleinen Fleck beseitigen?
Wenn vereinbart ist, dass der Teppichboden chemisch zu reinigen ist, hier handelt es sich dann um eine Individualvereinbarung (eine gegenseitig vereinbarte Vertragsgestaltung)ist zu empfhelen in einem Drogeriemarkt sich ein Schampooniergerät zu leihen.Meist werden die Geräte gegenKauf der Chemikalien kostenlos vermietet.
Nach 3 Jahren wird er doch kaum wie neu aussehen.
Danke
Karl Heinz
Muss er auch nicht - und solange es normale Abnutzungsspuren sind, hat der Vermieter keine Ansprüche. Sind es dagegen Rotweinflecken, oder gar Verunreinigungen durch Tiere, ist eventuell Schadenersatz fällig. Flecken, wenn sie nicht entfernt werden können, werden in der Regel wie folgt abgegolten und zwar nach Zustand: wenige Mängel_ es sollte eine Entschädigung vereinbart werden, mittlere Mängel - es ist ratsam hier etwas höher zu gehen und bei erheblichen Mängeln, niemand mehr zumutbar : Nutzungsdauer des Teppichboden 10 Jahre. Kostenersatz neu für alt, also wenn der Teppicboden z. B. 1000 DM kostete und fünf Jahre liegt, dann 1000/10x5 = 500 DM Ersatz usw.
Grüsse Günter
Danke für die Hinweise
Gruß
Karl Heinz