ich nehme an, daß das eine Arbeitgeberpflicht ist, die Arbeitsmittel für die Arbeit, in diesem Fall ganz konkret Büromaterial, bereitzustellen.
Wie ist es, wenn der Arbeitgeber für die Aufwendungen von Büromaterial eine jährliche Pauschale an den Mitarbeiter zahlt und damit alles abgegolten sieht?
Gibt es hierzu eine rechtliche Grundlage?
Wie ist es wenn der Mitarbeiter mit der Pauschale nicht auskommt?
Deine Frage kommt mir so merkwürdig vor, daß ich noch einmal nachhake: Handelt es sich um einen Angestellten mit normalem Arbeitsvertrag, der in den Räumen der Firma seiner Tätigkeit nachgeht oder ist es Heimarbeit o. ä.?
Und was ist unter Büromaterial zu verstehen? Toner und Papier für den Kopierer sowie die 1000 Ordner für das betriebliche Archiv oder der nur persönlich benutzte Kugelschreiber?
hierbei handelt es sich um Tarifangestellte, die gewöhnlichen kfm. Tätigkeiten im Büro nachgehen.
Unter Büromaterial ist zu verstehen:
Schreibgeräte (Kugelschreiber, Bleistift usw.), Schreibblock, Radiergummi, Lineal, Locher, Stempelkissen, Papier für den Arbeitsplatz (kein Kopier- und Drcukbedarf) bzw. für den „persönlichen“ Bedarf, Post-it, Marker, Klebefilm usw.
Es handelt sich nicht um eine Heimarbeit. Folgender Gedanke ist dahinter:
Jeder Angestellter bekommt womöglich eine Pauschale und damit sind alle Prozesse in der Firma abgeschafft, wie z. B. Bestell- und Genehmigungsverfahren (bei größeren Firmen mit einem riesen Rattenschwanz), Wareneingang und Warenkontrolle, Lagerung und die Ausgabe. Alle diese Tätigkeiten führen in einem Unternehmen zu Prozesskosten in unvorstellbaren Höhe - je größer das Unternehmen umso größer ist dieser Kostenapparat.
Hieraus ergibt sich eine weitere Frage:
Wenn die Angestellten eine Pauschale bekommen und der Betriebrat stimmt dieser Vereinbarung zu, muß der Angestellte in seiner persönlichen Freizeit die benötigten Büromateralien beschaffen oder darf er dies in der Arbeitszeit tun (damit wäre die schlanke Prozesslinie wohl auch wieder aufgefressen)?
Gruß
Raja
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es ist schon richtig, daß beim Büromaterial erhebliche und nur schwer kontrollierbare Kosten auftauchen.
Aber unabhängig von der juristischen Wertung der Verfahrensweise ist es ein frommer Milchmädchenglaube, so die Kosten kalkulierbarer machen zu können. Die Kosten werden nur auf einen noch schwerer überschaubaren Bereich verschoben. Zudem ergeben sich Probleme ganz neuer Art. Das beginnt schon bei einer Vermengung von privatem Material mit Firmeneigentum. Die Benutzung eines herumliegenden Radiergummis rückt plötzlich in Diebstahlnähe. Die Beschaffung des Materials durch jeden einzelnen Mitarbeiter, Qualitätskontrolle (es gibt auch dabei gewaltige Unterschiede), womöglich individuelle Buchführung (passiert zum Nachweis sofort, wenn jemand mit dem Budget nicht auskommt), riecht nach Personalkosten ohne Ende. An den einzelnen Arbeitsplätzen wird es unterschiedlichen Materialbedarf geben. Das riecht nach endlosen Diskussionen und damit wieder nach Personalkosten. Und weshalb sollte jemand den Einkauf in der Freizeit erledigen? Also wieder Personalkosten ohne Ende.
die Bereitstellung der Arbeitsmaterialien ist immer Pflicht des Arbeitgebers. Diese Pflicht ergibt sich aus dem Arbeitsvertrag selbst.
So kann auch der Betriebsrat keine Vereinbarung mit dem Arbeitgeber treffen und durch eine pauschale Vergütung die Pflicht zur Beschaffung des Arbeitsmaterials auf den Mitarbeiter abwälzen. Eine Betriebsvereinbarung wird in vielen Fällen Bestandteil des Arbeitsvertrages. Aber arbeitsvertragliche Grundregeln können nicht durch eine Betriebsvereinbarung ersetzt werden.
In diesem Fall müßten alle Mitarbeiter einer solchen Regelung zustimmen. Und jedesmal, wenn ein neuer Mitarbeiter eingestellt wird, muß der Arbeitgeber mit ihm diese Vereinbarung separat treffen.
Nur dann ist sie gültig.