renovierungsbedürftiger Altbau

Hallo,

Folgende Situation: Wir wohnen in einem Altbau (mit drei Mietparteien) im Dachgeschoss. Am Haus gäbe es viel zu renovieren, aber die Vermieteren rückt ausser für absolut unabwendbare Reparaturen kein Geld raus (Hausverwaltung dazwischengeschaltet). So ist zB. unser Dach überhaupt nicht isoliert, und es gibt nur eine einzige Wasseruhr im Haus, wobei aber die Mieter im Erdgeschoss (sind absolut uneinsichtige Menschen) darüber auch den für sie allein reservierten Garten gießen. Ebenfalls bestehen dieses Leute darauf, im Winter die Tür zum Heizungsraum offenstehen zu lassen, bei gleichzeitig weit geöffnetem Fenster, wodurch eine Menge Heizenergie verpulvert wird. Folge: Wir haben irrsinnige Wasser- und Heizkosten (werden umgelegt auf alle Mieter).

Nun möchte ich keinen Streit vom Zaun brechen, aber dennoch weniger bezahlen. Was kann ich da machen ?

viele Grüße Ralf

Hallo,

Folgende Situation: Wir wohnen in einem Altbau (mit drei
Mietparteien) im Dachgeschoss. Am Haus gäbe es viel zu
renovieren, aber die Vermieteren rückt ausser für absolut
unabwendbare Reparaturen kein Geld raus (Hausverwaltung
dazwischengeschaltet). So ist zB. unser Dach überhaupt nicht
isoliert, und es gibt nur eine einzige Wasseruhr im Haus,
wobei aber die Mieter im Erdgeschoss (sind absolut
uneinsichtige Menschen) darüber auch den für sie allein
reservierten Garten gießen. Ebenfalls bestehen dieses Leute
darauf, im Winter die Tür zum Heizungsraum offenstehen zu
lassen, bei gleichzeitig weit geöffnetem Fenster, wodurch eine
Menge Heizenergie verpulvert wird. Folge: Wir haben irrsinnige
Wasser- und Heizkosten (werden umgelegt auf alle Mieter).

Es gibt keine andere Möglichkeit als den Vermieter umfassend zu informieren und gleichzeitig den Vermieter aufzufordern, die bestehenden Mängel zu beseitigen. Die Mitmieter haben keinen Anspruch, dass der Kellerraum offen bleibt, im Gegenteil, der Heizraum muss verschlossen sein, dies schreibt der Brandschutz vor.

Nun möchte ich keinen Streit vom Zaun brechen, aber dennoch
weniger bezahlen. Was kann ich da machen ?

Es geht nicht ohne Mängelanzeige und dann kann eine Mietminderung erst begründet vorgenommen werden, wenn der Vermieter unter Terminierung der Mängelbeseitigung nicht reagiert. So leid es mir tut, aber hier wird es ohne Diskussion oder gar ohne Streit keine Änderung geben.

Grüsse Günter

Ein paar passende Urteile …
… findest du unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g… und das neue deutsche Mietrecht unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…

Besuch mich mal.
Vielleicht ist was passendes dabei?

Winni the Pooh

Hallo Winni the Pooh,

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http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…
und das neue deutsche Mietrecht unter
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danke, bin gerade am stöbern :smile: [OT]: Übrigens, sehr schöner Atrtikel über Linux, spricht mir aus der Seele.

viele Grüße Ralf

… findest du unter
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Urteilssammlung okay, beachtlich sind jedoch überwiegend die Urteile des BGH, eines OLG, etwaige Rechtsentscheide, bedingt Urteile von Landgerichten und mit äusserster Vorsicht anzuwenden Urteile von Amtsgerichten. In einem Landgerichtsbezirk können zwei Amtsgerichte in ähnlichen oder gar gleichen Fällen völlig unterschiedliche Urteile fällen. Lediglich ein Urteil eines LG ist für die im Gerichtsbezirk liegenden Amtsgerichte anzuwenden.

Bitte Textsammlung im Anhang zum Mietrecht prüfen. Einige Aussage sind undifferenziert und irreführend. Einige sind falsch und wer als Besucher Deiner Seite nicht prüft, sondern übernimmt, was leider sehr oft passiert, kann ganz erhebliche Schäden verursachen. Jeder muss seine Sahe genau prüfen.

Gruss Günter