Fristlose Kündigung Mietverhältnis

Hallo Forum,
ist es möglich einem Mieter nach mehrmaliger unpünktlicher Mietzahlung und dann vollständigem Ausbleiben einer Monatsmiete fristlos zu kündigen?
Falls ja, ist der Termin der Monatsletzte des aktuellen Monats oder bsi wann?
Falls nicht fristlos, wie ist die gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das Mietverhältnis unter einem halben Jahr liegt?
Wie erwirke ich einen Zahlungsbefehl? Wo muß ich da hin gehen?

vielen dank

Hallo Forum,
ist es möglich einem Mieter nach
mehrmaliger unpünktlicher Mietzahlung und
dann vollständigem Ausbleiben einer
Monatsmiete fristlos zu kündigen?
Falls ja, ist der Termin der Monatsletzte
des aktuellen Monats oder bsi wann?
Falls nicht fristlos, wie ist die
gesetzliche Kündigungsfrist, wenn das
Mietverhältnis unter einem halben Jahr
liegt?
Wie erwirke ich einen Zahlungsbefehl? Wo
muß ich da hin gehen?

hallo,

ich glaube das eine fristlose kündigung dann erfolgen kann, wenn der mieter mit mehr 3 monatsmieten im rückstand ist.

bei der kündigung musst du ihm ganz normal die fristlose kündigung zuschicken und dann, aber ich meine das das auch nicht gerade billig ist, einen räumungsbefehl erwirken, der vollstreckt wird, falls der mieter nicht auszieht. das kann auch lange dauern, weil er ja noch einspruch einlegen kann.

ich weiss von leuten, die erst nach einem jahr die räumung durchhatten.

im übrigen, wenn es nur ab und an mal unpünktlich war, und eine miete ausgeblieben ist, so rein menschlich betrachtet, wie währe es denn mal mit dem mieter in aller ruhe darüber zu sprechen anstatt gleich zur kündigung überzugehen?

du weisst ja auch nicht wie pünktlich der nächste mieter sein wird…
und mir dünkt das eine räumung auch mit viel nerverei verbunden ist, auch für den eigentümer.

gruß

sonja

vielen dank

Fristlose Kündigung des Vermieters wegen Mietrückständen

Nach dem Gesetz kann der Vermieter das Mietverhältnis fristlos kündigen, wenn
der Mieter Mietrückstände von zwei Monatsmieten hat auflaufen lassen.

Das Oberlandesgericht Naumburg (8 U 4/98) hat jetzt entschieden, daß es für die
Rechtzeitigkeit der Mieterzahlung immer auf den Zeitpunkt der Einzahlung und
nicht auf den Zeitpunkt der Gutschrift auf das Konto des Vermieters ankommt. Als
Mietrückstand dürfen also nur die Beträge gerechnet werden, die bis zum
Ausspruch der fristlosen Kündigung noch nicht auf das Vermieterkonto eingezahlt
waren.

Gleichzeitig entschied das Oberlandesgericht Naumburg, daß zur Berechnung
des maßgeblichen Mietrückstandes die Miete einschließlich der zu zahlenden
Nebenkosten herangezogen werden muß. Der im Gesetz - Paragraph 554 BGB -
verwandte Begriff des Mietzinses bezieht sich auf die Grundmiete zuzüglich der
nach dem Mietvertrag geschuldeten Betriebs- oder Nebenkosten. Allerdings,
eine Nebenkostennachzahlung, die der Vermieter aufgrund seiner Abrechnung
noch verlangen kann, gehört nicht hierzu.

Auch wenn der Mieter die fristlose Kündigung wegen Mietrückständen schon
erhalten hat, kann er die Räumung der Wohnung noch verhindern. Zahlt er die
geschuldeten Mieten nach, wird die fristlose Kündigung unwirksam, der Mieter
kann wohnen bleiben. Spätestens einen Monat, nachdem der Vermieter die
Räumungsklage erhoben hat, müssen dann aber alle Mietrückstände vollständig
ausgeglichen sein.

Bei mehrfach verspäteter Mietzahlung wird eine fristlose Kündigung in der Regel nur anerkannt ,wenn der Vermieter mind. 3 mal schriftlich gemahnt hat .

ansonsten kommt es grundsätzlich darauf an ,was im Mietvertrag steht.
In den meist üblichen Formularmietverträgen sind auch diese , in der Frage angesprochenen Punkte aufgeführt !.

Gruß

Heiner

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