Modernisierung - Das reine Chaos >> Mietrech

Guten Tag.

Folgendes Szenario: Vermieter kündigt an, dass das alte Küchenfenster gegen eine neue Balkontür ausgewechselt wird, Balkon selber kommt in zwei Jahren. Gut und schön.
Zu diesem Zweck muss der sich unter dem Fenster befindliche Heizkörper entfernt werden. Nach der Demontage fängt die Wohnungstherme (Gas) laut an zu klappern. Service kommt erneut und stellt fest, dass die Pumpe defekt ist. Schaden wird dem Vermieter mehrfach gemeldet, keine Reaktion („ich warte noch auf eine Stellungnahme der Heizungsfirma“). Seit zwei Wochen macht das Gerät nunmehr laute Geräusche, ich traue mich kaum noch, Warmwasser anzudrehen, geschweige denn zu heizen.
Dann kommen die Fenstermonteure. Statt wie ursprünglich geplant, wird nur das Küchenfenster ausgewechselt, nicht aber das Toilettenfenster (welches vor drei Wochen bei einem Sturm kaputt ging). Zuerst weigern sich die Fenstermonteure anzufangen, da zwar die Heizung abmontiert wurde, die Rohre nun aber mitten im Bereich des Fensters über den Boden verlaufen, bzw. das Zuflussrohr steht aufrecht vor dem neuen Balkonfenster. Der Heizungsmonteur wird gerufen, macht aber nichts, da ansonsten weder Küche noch die am gleichen Rohr hängende Toilette beheizt werden können. Zur Krönung erscheint der Vermieter unangekündigt, marschiert ohne zu klingeln durch die von den Handwerkern angelehnte Wohnungstür und schaut sich erstmal die Wohnung an. (Obwohl kein akuter Notfall wie Rohrbruch oder Feuer vorlag - lediglich die Folgen des fehlenden Koordinationsvermögens des Vermieters).
Nun ist also das Fenster gegen eine Tür ausgetauscht. Wenn man die Tür öffnet und über die nun über den Boden verlaufenden Heizungsrohre stolpert, würde man aus dem zweiten Stock Altbau direkt in den Hof stürzen, da kein Gitter angebracht wurde. Vor dem Fenster im Bodenbereich klafft nun ein grosses Loch, das nicht verputzt wurde und mittendrin ragt ein einsames Heizungsrohr in die Höhe.
Dazu kommt, dass meine Küche seit nunmehr zwei Wochen zur Hälfte abgebaut und abgedeckt ist, weil die Handwerker (sowohl Fenster als auch Heizungsmonteure) die Termine mehrfach verschoben haben (mal hatte jemand einen Unfall, dann wurden die angeblich bestellten Fenster versehentlich wieder zurückgeschickt…)
Fragen:
Kann ich in bezug auf die seit zwei Wochen defekte Heizung eine (rückwirkende) Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in welcher Höhe? (Küche kann seit zwei Wochen überhaupt nicht mehr beheizt werden, ansonsten traue ich mich aufgrund der lauten Geräusche auch nicht, die Heizung oder Warmwasser anzustellen).

  • Kann ich irgendwann selbst einen Heizungsservice anrufen und die Kosten von der Miete abziehen?
    (Jetzt kommt eine wichtige Frage:smile:
    -Darf der Vermieter einfach so in die Wohnung reinlatschen, obwohl kein wirklich akuter Notfall vorlag? Wenn nein, was kann ich nun hinterher machen?? Hausfriedensbruch??

und: Hat jemand eine Familienpackung Valium für mich?? :wink:)

Danke für die Geduld beim Lesen!

Guten Tag.

Folgendes Szenario: Vermieter kündigt an, dass das alte
Küchenfenster gegen eine neue Balkontür ausgewechselt wird,
Balkon selber kommt in zwei Jahren. Gut und schön.

Wenn der Mieter dem Vermieter diese Arbeiten ausführen lässt, auch wenn dieser die Arbeiten nicht rechtzeitig angemeldet hat, hat er seine Zustimmung erteilt.

Zu diesem Zweck muss der sich unter dem Fenster befindliche
Heizkörper entfernt werden. Nach der Demontage fängt die
Wohnungstherme (Gas) laut an zu klappern. Service kommt erneut
und stellt fest, dass die Pumpe defekt ist. Schaden wird dem
Vermieter mehrfach gemeldet, keine Reaktion („ich warte noch
auf eine Stellungnahme der Heizungsfirma“). Seit zwei Wochen
macht das Gerät nunmehr laute Geräusche, ich traue mich kaum
noch, Warmwasser anzudrehen, geschweige denn zu heizen.

Die lauten Geräusche berechtigen zur Mietminderung, wenn diese so erheblich ist, dass eine Ruhestörung - insbesondere nachts -
nicht hingenommen wreden muss. Hier handelt es sich ja um eine defekte Anlage. Der Vermieter ist zur umgehenden Mängelbeseitigung verpflichtet. Haben Sie künftige Mietzahlungen oder die Mietzahlung überhaupt unter Vorbehalt gezhalt ?

Dann kommen die Fenstermonteure. Statt wie ursprünglich
geplant, wird nur das Küchenfenster ausgewechselt, nicht aber
das Toilettenfenster (welches vor drei Wochen bei einem Sturm
kaputt ging). Zuerst weigern sich die Fenstermonteure
anzufangen, da zwar die Heizung abmontiert wurde, die Rohre
nun aber mitten im Bereich des Fensters über den Boden
verlaufen, bzw. das Zuflussrohr steht aufrecht vor dem neuen
Balkonfenster. Der Heizungsmonteur wird gerufen, macht aber
nichts, da ansonsten weder Küche noch die am gleichen Rohr
hängende Toilette beheizt werden können. Zur Krönung erscheint
der Vermieter unangekündigt, marschiert ohne zu klingeln durch
die von den Handwerkern angelehnte Wohnungstür und schaut sich
erstmal die Wohnung an.

Also, war jemand von Euch anwesend ? Und wenn, weshalb wurde dann dem Vermieter der Zutritt ermöglicht? Andererseits kann er natürlich nachsehen, insbesondere wenn Mängel gemeldet werden, was tatsächlich geschieht.

(Obwohl kein akuter Notfall wie

Rohrbruch oder Feuer vorlag - lediglich die Folgen des
fehlenden Koordinationsvermögens des Vermieters).
Nun ist also das Fenster gegen eine Tür ausgetauscht. Wenn man
die Tür öffnet und über die nun über den Boden verlaufenden
Heizungsrohre stolpert, würde man aus dem zweiten Stock Altbau
direkt in den Hof stürzen, da kein Gitter angebracht wurde.
Vor dem Fenster im Bodenbereich klafft nun ein grosses Loch,
das nicht verputzt wurde und mittendrin ragt ein einsames
Heizungsrohr in die Höhe.

Fotografieren und alle Mängel dokumentieren. Dann den Vermieter nun schriftlich zur Beseitiugung des Zustandes bis spätestens 05.10.2001 auffordern. Mietminderung erklären über vorerst einmal DM 50,00,. vorausgesetzt, es war vor Arbeitsbeginn nicht bekannt, dass diese Arbeiten erfolgen werden. Dann ist nur der Verhandlungsweg offen. Wenn nicht geduscht werden kann hat der Mieter einen Anspruch, dass ihm der Vermieter die Kosten des besuches eines öffentlichen Schwimmbades zahlt.

Dazu kommt, dass meine Küche seit nunmehr zwei Wochen zur
Hälfte abgebaut und abgedeckt ist, weil die Handwerker (sowohl
Fenster als auch Heizungsmonteure) die Termine mehrfach
verschoben haben (mal hatte jemand einen Unfall, dann wurden
die angeblich bestellten Fenster versehentlich wieder
zurückgeschickt…)

Wenn durch die mangelhaften Arbeiten oder durch die desolate Organsisation nunmher länger als üblich Nachteile auftreten, ist der Vermieter aufzufordern, die Kosten der Verpflegung, die nicht zubereitet werden kann, zu tragen. Selbstverständlich sind günstige Preise zu akzeptieren.

Fragen:
Kann ich in bezug auf die seit zwei Wochen defekte Heizung
eine (rückwirkende) Mietminderung geltend machen? Wenn ja, in
welcher Höhe? (Küche kann seit zwei Wochen überhaupt nicht
mehr beheizt werden, ansonsten traue ich mich aufgrund der
lauten Geräusche auch nicht, die Heizung oder Warmwasser
anzustellen).

Wenn die Wohnung weniger als 20 Grad hat, derzeit rd. 10 % Mietminderung möglich. Bei weniger als 18 Grad rd. 15-20 %.

  • Kann ich irgendwann selbst einen Heizungsservice anrufen und
    die Kosten von der Miete abziehen?

Nein, wer bestellt bezahlt, ausser der Vermieter wird nach Androhung der Selbstvornahme, wenn nichts geschieht, nicht tätig, dann aber müssen vorher die entstehenden Kosten zur Aufrechnung mit der künftig fällig werdenden Miete erklärt werden.

(Jetzt kommt eine wichtige Frage:smile:
-Darf der Vermieter einfach so in die Wohnung reinlatschen,
obwohl kein wirklich akuter Notfall vorlag? Wenn nein, was
kann ich nun hinterher machen?? Hausfriedensbruch??

Grundsätzlich nein. In Deinem Fall habe ich aber deswegen Zweifel, weil Handwerker in der Wohnung waren und der Vermieter natürlich jederzeit behaupten kann und wird, er habe sich über den Fortgang der Arbeiten erkundigen wollen, nachdem der Mieter Mängel angezeigt habe.

und: Hat jemand eine Familienpackung Valium für mich?? :wink:)

Hilft wenig, aber ein Schreiben mit der Ankündigung der Mietminderung und dem Vorbehalt künftiger Mietzahlungen wird möglicherweise Berge versetzen Viel Glück.

Günter

Danke für die Geduld beim Lesen!

Ein paar passende Urteile …
… findest du unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g… und das neue deutsche Mietrecht unter http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…

Besuch mich mal.
Vielleicht ist was passendes dabei?

Winni the Pooh

… findest du unter
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…
und das neue deutsche Mietrecht unter
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…

Die Sammlung ist nicht schlecht, nur bitte beachten, dass Urteile eines Amtsgericht für andere Amtsgerichte nicht bindend sind und es sich hier um Einzelfallentscheidungen handelt.

Urteile von Landgerichten sind bedingt als Vergleich und unter Hinweis für andere Gerichte möglich, jedoch muss ein Gericht sich nicht an früheren Urteilen orientieren.

Urteile der OLGs sind verbindlich, soweit RE (Rechtsentscheide) ergangen sind, sind diese bundesweit verbindlich.

Urteile des BGH sind grundsätzlich verbindlich.

Aber, es kommt immer auf den Einzelfall an und man muss den Grund einer Klage und auch die Begründung des Urteils kennen.
Ich warne davor, Urteile, die irgendwo ohne nähere Begründungen veröffentlicht werden - sehr oft in der Yellow-Presse - als Tatsachen für eigene Fälle anzunehmen. Urteile aus anderen Rechtsfällen können nur Hinweise geben, wie im eigenen Fall bei ähnlichen Vorgängen vorgegangen werden sollte. Aus meiner Praxis werden - leider - sehr oft ohne Klärung solche Urteile für die eigene Problemtaik zu wörtlich genommen und ohne Abklärung angewandt. Teilweise mit verheerenden Folgen, bis hin zur fristlosen Kündigung. Also, Urteil nachlesen und notfalls beim zuständigen Gericht gegen Kostenerstattung das Urteil anfordern.

Grüsse Günter

… findest du unter
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…
und das neue deutsche Mietrecht unter
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/m…

Deine Urteilssammlung ist okay, aber bitte dringend die eigenwilligen Auslegungen des neuen Mietrechtes prüfen. z.B. ist es falsch, dass der Mieter bis zu 12 Monate warten kann, um Einwendungen gegen Nebenkostenabrechnungen zu erheben. Ebenso sind Übergangsfristen auch für Nebenkostenabrechnungen vorhanden, also ist der pauschale Hinweis auf 12 Monate nicht richtig. Ähnliche Probleme beim Mietspiegel, der Kaution und anderen Fragen wie fristlose Kündigung.

Gruss Günter