Kleines Problem mit Reiseveranstalter

HI,

ich habe eine Reise nach Dubai gebucht, Ende Oktober. Abflug an einem Dienstag gegen 22 Uhr, Ankunft am Urlaubsort gegen 10Uhr früh, also ein toller Nachtflug. Nun habe ich gestern einen Brief bekommen, daß der Flug um einen halben Tag nach hinten verschoben wurde, d.h. Abflug gegen 7 Uhr früh (Mittwoch), Ankunft gegen 21 Uhr abends. Die Kosten für die Reise werden natürlich nicht verändert. Den Satz „Es sieht zwar aus, als ob ein Tag wegfällt, aber faktisch bleiben es 7 Tage, da der Nachtflug nun zu einem Tagflug wurde“ kann von denen nur ironisch gemeint sein, oder?? Da ich eh vorhabe zu küdigen (Reiserücktrittsversicherung) möchte ich dennoch wissen, ob sowas erlaubt ist, bzw. ob in einem solchen Fall irgendwelche Sonderkündigungsrechte greifen??

Grüße
Wolfgang

Hi Wolfgang,

Du schilderst hier eines der großen Probleme der Reisebranche. Der Reiseveranstalter schnürt ein Paket aus Flug, Transfer, Hotel und anderen Nebenleistungen und bietet Dir dieses zu einem Pauschalpreis an. Nun ändert einer der Leistungsträger (Fluggesellschaft) seine Leistung gravierend was für Dich eine nicht hinnehmbare Änderung der Reiseleistungen bedeutet.

Grundsätzlich sind Flugzeitenänderungen hinzunehmen, auch wenn diese mehrere Stunden betragen. Die Aussage des Reiseveranstalters ist im Prinzip auch richtig, da Du die Beförderungsleistung und 7 Nächte Hotel gebucht hast. Diese Leistungen erhältst Du auch. Meines Erachtens ist eine Änderung in diesem Maße allerdings so gravierend daß Du zumindest eine Reisepreisminderung verlangen könntest.
Um Nähere Infos geben zu können müsste ich den Reiseveranstalter (wegen der Reisebedingungen) und die Fluggesellschaft wissen.

In den Reisebedingungen der TUI z.B. steht:

„…Änderungen und Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsscluss notwendig werden, sind nur gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen…
…im Fall einer nachträglichen Änderung des Reisepreises oder einer nachträglichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung hat der Veranstalter den Reisenden unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen…Bei Preiserhöhungen um mehr als 5% oder im Fall einer erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung ist der Reisende berechtigt, ohne Gebühren vom Reisevertag zurückzutreten oder die Teilnahme an einer mindestens gleichwertigen anderen Reise zu verlangen, wenn der Veranstalter in der Lage ist, eine solche Reise ohne Mehrpreis für den Reisenden aus seinem Angebot anzubieten.“

Jetzt kann man trefflich streiten ob die Änderung der Flugzeiten von Dienstag Abend auf Mittwoch Morgen wesentlich ist. Da Du die zugesagten Leistungen (Flug, Hotel, Transfer) ja eigentlich erhältst ist dies durchaus fraglich.

Da ich eh vorhabe zu
küdigen (Reiserücktrittsversicherung) möchte ich dennoch
wissen, ob sowas erlaubt ist, bzw. ob in einem solchen Fall
irgendwelche Sonderkündigungsrechte greifen??

Wenn Du ohne Versicherungsgrund (Krankheit oder Schaden am Eigentum) kündigst begehst Du Versicherungsbetrug. ACHTUNG: Die Versicherungen prüfen zur Zeit sehr genau was im Formular steht und halten auch Rücksprache mit dem Arzt!

In den Reisebedingungen eines bekannten deutschen Reiseveranstalters steht:

Bei Fragen mail mir :smile:

Bye
Rolf

Keine große Hilfe aber vielleicht Info?
http://home.t-online.de/home/winni-the-pooh/gesetz/g…

Und dem Link „Urlaub“ folgen.

Winni the Pooh

Danke euch beiden!! oT