Gerichtl. Zustellung

wie ist das eigentlich, wenn eine gerichtliche Zustellung an eine falsche Adresse erfolgt ?
in einem Verfahren wurde ein fraglicher Betrag von einer fiktiven Firma, deren Besitzer ich sein sollte - per Mahnbescheid eingefordert.
Problem hierbei ich lehnte die Annahme ab, da die Firma nicht existiert bzw. ich mit dieser nichts zu tun habe/hatte , dadurch bleibt der Zustellungsauftrag aber 3 Monate im Postamt, so daß ein Widerspruch ausgeschlossen/verfristet ist.

Andererseits kann ich kein Schreiben annehmen, was ausdrücklich an jemand anderen gerichtet ist bzw. ich mich einer Rechtsform darstellen müßte (als Firma) der ich aber nicht angehöre.
Interessant ist nun aber, daß die Forderung nicht gegen die Firma vollstreckt wird, sondern gegen mich als Privatperson.
Das betreffende Gericht versucht nun permanent durch Schriftzustellung an die nicht existierende Firma, deren Existenz „nachzuweisen“. Ich nehme weiterhin keine Schreiben an die Firma, - sondern nur an mich als Privatperson zur Kenntnis.
Mich nervt das deshalb, da das zu einer richtig guten Idee avancieren könnte,

Man nehme eine Person, eine ausgedachte Firma, benenne die Person als Firmeninhaber und stelle eine Forderung gerichtlich zu.
Die Person wird natürlich die Annahme verweigern und somit wird die Forderung per Säumnis rechtgültig.
Ich halte das für nicht richtig.

Was haltet Ihr davon.
Theo

Hi Theo,

Mir ist nicht klar, wieso dir eine gerichtliche Zustellung zugeht, diese aber mit dir nichts zu tun haben soll.
Sicher hat sie mit dir zu tun!
Sonst wärest du ja nicht namentlich erwähnt. Wenn die Zustellung an die Firma erfolgen sollte, dann wäre sie ja nicht an dich gegangen. Ich vermute, auf der Zustellungsurkunde steht

Herrn Theo… als Vertreter der Firma …GmbH

Damit bist du der Zustellungsempfänger. Wenn aus diesem Grunde Fristversäumnis eintritt und ein Urteil zu deinen Lasten mit Rechtskraft ergeht, hast du den schwarzen Peter.

Du mußt also schnellstens darauf reagieren und dem Gericht antworten. Da du in dieser Darstellung wohl eindeutig im Recht bist, solltest du dich an einen Rechtsanwalt wenden, der das Verfahren aufnimmt und unter Berücksichtigung der Fristen und anderer Erfordernisse gegenüber dem Gericht klarstellt, dass du nicht der Vertreter dieser Firma bist.

Gruß,
Francesco