Guten Tag!
Vor ein paar Wochen ist bei starkem Wind mein Toilettenfenster aufgesprungen. (Das Fenster ist sehr alt und nur durch einen einfachen Klappriegel zu verschliessen). Dabei ist die untere Scheibe zu Bruch gegangen.
Ich habe diesen Schaden dem Vermieter gemeldet. Dieser weigert sich, die Reparatur zu bezahlen. Er sagt, was ich kaputt mache, müsse ich auch bezahlen. Ich bin da anderer Meinung, da ich das Fenster nicht vorsätzlich zerstört habe. Er behauptet, ich müsse beweisen, dass ich nicht schuld bin (was ich sogar kann, da ein Zeuge den Vorfall mitbekommen hat). Er will mir sogar einen Gutachter schicken, den ich bezahlen müsse.
Nun wird es draussen langsam kalt und durch das Fenster pfeifft der Wind. Was kann ich machen? Der Kerl ist eh ein Ar***, er hat mir am Telefon gedroht, dass er mir jede Menge Probleme machen werde. Kann ich ihn z.b. über eine einstwilige Anordnung o.ä. zwingen, das Fenster reparieren zu lassen??
Guten Tag!
Vor ein paar Wochen ist bei starkem Wind mein Toilettenfenster
aufgesprungen. (Das Fenster ist sehr alt und nur durch einen
einfachen Klappriegel zu verschliessen). Dabei ist die untere
Scheibe zu Bruch gegangen.
Ich habe diesen Schaden dem Vermieter gemeldet. Dieser weigert
sich, die Reparatur zu bezahlen. Er sagt, was ich kaputt
mache, müsse ich auch bezahlen. Ich bin da anderer Meinung, da
ich das Fenster nicht vorsätzlich zerstört habe. Er behauptet,
ich müsse beweisen, dass ich nicht schuld bin (was ich sogar
kann, da ein Zeuge den Vorfall mitbekommen hat).
Er muß Dir die Schuld nachweisen und nicht umgekehrt !
Er will mir sogar einen Gutachter schicken, den ich bezahlen müsse.
Er kann zehn Gutachter beauftragen, die Kosten trägt er.
Nun wird es draussen langsam kalt und durch das Fenster
pfeifft der Wind. Was kann ich machen? Der Kerl ist eh ein
Ar***, er hat mir am Telefon gedroht, dass er mir jede Menge
Probleme machen werde. Kann ich ihn z.b. über eine einstwilige
Anordnung o.ä. zwingen, das Fenster reparieren zu lassen??
Einschreiben mit Rückschein senden. In dem Brief eine Frist setzen zur Reparatur und Ankündigen, daß bei einem Fristversäumnis die Scheibe durch Dich (bzw. Handewerker) repariert wird und die Kosten von der nächsten Kaltmiete in Abzug gebracht wird.
Kurz und Schmerzlos.
Christian
Guten Tag!
Vor ein paar Wochen ist bei starkem Wind mein Toilettenfenster
aufgesprungen. (Das Fenster ist sehr alt und nur durch einen
einfachen Klappriegel zu verschliessen). Dabei ist die untere
Scheibe zu Bruch gegangen.
Wenn das Fenster durch einen Mangel aufgesprungen ist, haftet der Vermieter. Fordere ihn schriftlich hierzu auf und erkläre gleichzeitig, wenn er die Scheibe nicht reparieren lässt, lässt Du diese wegen Gefahr in Verzug reparieren und würdest ihm von der Miete Deine Kosten abziehen. Ist das Fenster aufgesprungen, weil Du es nicht richtig geschlossen hast, haftest Du.
Grüsse Günter
Ich habe diesen Schaden dem Vermieter gemeldet. Dieser weigert
sich, die Reparatur zu bezahlen. Er sagt, was ich kaputt
mache, müsse ich auch bezahlen. Ich bin da anderer Meinung, da
ich das Fenster nicht vorsätzlich zerstört habe. Er behauptet,
ich müsse beweisen, dass ich nicht schuld bin (was ich sogar
kann, da ein Zeuge den Vorfall mitbekommen hat). Er will mir
sogar einen Gutachter schicken, den ich bezahlen müsse.
Nun wird es draussen langsam kalt und durch das Fenster
pfeifft der Wind. Was kann ich machen? Der Kerl ist eh ein
Ar***, er hat mir am Telefon gedroht, dass er mir jede Menge
Probleme machen werde. Kann ich ihn z.b. über eine einstwilige
Anordnung o.ä. zwingen, das Fenster reparieren zu lassen??
Hallo
schau dir doch mal deinen Mietvertrag an, bei mir steht zum Beispiel drin, das ich Reperaturen bis 200.- DM pro Kalenderjahr selbst zu tragen hab, ansonsten ist der Mieterverein da auch ne recht gutte Adresse
Gruß
Bernd
Hallo Bernd, wenn dies alles im Mietvertrag ist, was bei Dir drin steht, ist die Vereinbarung unwirksam. Es ist zwingend vorgeschrieben, dass eine Zahlung im Rahmen der Kleinreparaturklausel mit einem Betrag benannt werden muss und ausserdem zwingend die in einem Jahr insgesamt zu zahlen Kosten benannt sein müssen. Fehlt einer der beiden Komponenten, ist die gesamte Vereinbarung unwirksam.
Ausserdem sind Kleinreparaturen Kosten von bis zu DM 100, höchstens jedoch 150,00. Kosten von DM 200,00 entsprechen keine Kleinreparatur, sondern sind Reparaturen oder Instandsetzungen. Und diese hat der Mieter nicht zu tragen.
Grüsse Günter
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Er muß Dir die Schuld nachweisen und nicht umgekehrt !
…wenn sie das geld von ihm einklagen will…muss die doch nachweisen,das der schaden durch einen mangel an dem verschloss verursacht wurde,oder seh ich das falsch?
Er muß Dir die Schuld nachweisen und nicht umgekehrt !
…wenn sie das geld von ihm einklagen will…muss die doch
nachweisen,das der schaden durch einen mangel an dem
verschloss verursacht wurde,oder seh ich das falsch?
Hallo, nochmals
in diesem speziellen Fall kommt es ausschließlich darauf an, ob die Mieterin das defekte Fenster jemals als Mangel gemeldet hat. Wenn nicht - das Nichtmelden von Mängel - führt zu Schadenersatz des Mieters - hat die Mieterin nachzuweisen, dass der Schaden nicht von ihr verursacht wurde. Und wenn es der Sturm war, gut, nicht von ihr verursacht, aber war das Fenster dann richtig geschlossen, wenn es schon bei größeren Wind aufgehen konnte ? Hat die Mieterin nicht versehentlich das Fenster nicht richtig geschlossen und gibt nun dem Wind die schuld, obwohl bei einem ordnungsgemäss geschlossenen Fenster, auch wenn dieses Mängel hat, das Fenster nicht aufgegangen wäre. Fragen aus der Praxis und aus dem Gerichtssaal. Und selten hat ein Mieter in solchen Fällen vor Gericht gewonnen. Umgekeht erher, es wurde Fahrlässigkeit des Mieters anerkannt oder im Rahmen von Schadenersatz die Haftung des Mieters, weil er den Schadne nicht rechtzeitig gemeldet hat.
Er muß Dir die Schuld nachweisen und nicht umgekehrt !
…wenn sie das geld von ihm einklagen will…muss die doch
nachweisen,das der schaden durch einen mangel an dem
verschloss verursacht wurde,oder seh ich das falsch?Hallo, nochmals
in diesem speziellen Fall kommt es ausschließlich darauf an,
ob die Mieterin das defekte Fenster jemals als Mangel gemeldet
hat. Wenn nicht - das Nichtmelden von Mängel - führt zu
Schadenersatz des Mieters - hat die Mieterin nachzuweisen,
dass der Schaden nicht von ihr verursacht wurde. Und wenn es
der Sturm war, gut, nicht von ihr verursacht, aber war das
Fenster dann richtig geschlossen, wenn es schon bei größeren
Wind aufgehen konnte ? Hat die Mieterin nicht versehentlich
das Fenster nicht richtig geschlossen und gibt nun dem Wind
die Schuld, obwohl bei einem ordnungsgemäss geschlossenen
Fenster, auch wenn dieses Mängel hat, das Fenster nicht
aufgegangen wäre. Fragen aus der Praxis und aus dem
Gerichtssaal. Und selten hat ein Mieter in solchen Fällen vor
Gericht gewonnen. Umgekehrt eher, es wurde Fahrlässigkeit des
Mieters anerkannt oder im Rahmen von Schadenersatz die Haftung
des Mieters, weil er den Mangel nicht rechtzeitig gemeldet
hat.
Grüsse Günter
Grüsse Günter
Hallo,
vom Mieterverein gibt spezielle Ratgeber, die sich mit solchen Problemen beschäftigen und die Du über http://www.mieterverein.de bestellen kannst. Auf der Homepage stehen übrigens auch einige Tipps.
Viele Grüße!
Harald
Lieber Harald,
diese Broschüren sind allgemein gehalten und haben am Ende den Hinweis, bei den eigenen Problemen einen Mieterverein aufzusuchen. Auch sind die Ratgeber nur als Übersicht, nicht aber zur Lösung eigener Probleme geeignet. Die Frage wurde jedoch speziell mit der Bitte um Hilfe gestellt, also hilft ein Ratgeber hier nicht.
Gruss Günter
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Lieber Harald,
diese Broschüren sind allgemein gehalten und haben am Ende den
Hinweis, bei den eigenen Problemen einen Mieterverein
aufzusuchen. Auch sind die Ratgeber nur als Übersicht, nicht
aber zur Lösung eigener Probleme geeignet. Die Frage wurde
jedoch speziell mit der Bitte um Hilfe gestellt, also hilft
ein Ratgeber hier nicht.Gruss Günter
Hallo Günter,
vielen Dank für den Hinweis. Habe gedacht, dass darin noch zusätzliche Informationen zu finden sind, die eine persönliche Beantwortung ergänzen.
Gruß zurück!
Harald