Beamte: Priv. Verhältn. und in gleicher Abt

Hallo,
vor Jahren lernte ich einmal, dass zwischen Beamten, die in der selben Abteilung arbeiten, kein privates Verhältnis gestattet ist, erst recht nicht, wenn einer der Beteiligten Vorgesetzter des anderen Beteiligten ist. Die beiden Beamten müssen dann in verschiedenen Abteilungen (oder Referaten) beschäftigt werden. Gilt das (noch)? Was kann man tun, wenn dies so gegeben ist?

Hallo Hans!

Also das muß lange her sein, wo es diese Regelung gab.
Die einzige Regelung bzw. Empfehlung die mir bekannt ist, ist die, daß die Finanzbeamten, die ihren Dienst im Spielcasino tun, dort keinen privaten Kontakt mit den anderen Angestellten haben sollen. Aus verständlichen Gründen.
Ansonsten sind hier in unserem Ort private Kontakte vollkommen normal. Kegelvereine, Sportvereine usw. Wenn das mit Beamten so wäre, wäre der halbe Ort davon betroffen.
Gruß Werner

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Hallo Hans,
ich bin auch Beamtin, aber von einer solchen Vorschrift habe ich noch nie etwas gehört. Ich kenne mehrere Fälle, wo verheiratete oder unverheiratete, aber zusammenlebende Paare (beide Beamte) in der gleichen Abteilung arbeiten.
Gruß,
Delia