Einzelunternehmen

kann ich ein Einzelunternehmen ohne meinen Namen / ähnl. einer GmbH verwenden ?

also Firma xxx

es geht hier um repräsentative Dinge, in denen ich zukünftlich glaube ohne das klassische Inhaber yyy besser zu fahren, da ich das Unternehmen und nicht meine Person in den Mittelpunkt stellen möchte.

Andreas

Hallo Andreas,

der Name des Inhabers gehört beim Einzelunternehmen zum Namen der Unternehmung.

Es gibt einige Ausnahmen, die sich eingebürgert haben. Erschöpfende Auskunft darüber bekommt Du bei Deiner zuständigen IHK.

Gruß

Wolfgang

Hallo Andreas,

der Name des Inhabers gehört beim
Einzelunternehmen zum Namen der
Unternehmung.

Es gibt einige Ausnahmen, die sich
eingebürgert haben. Erschöpfende Auskunft
darüber bekommt Du bei Deiner zuständigen
IHK.

weißt Du zufällig ob das bei Restaurants so ist ??
Mir ist bekannt, das es seit einiger Zeit mit den GbR^s toleriert wird das Unternehmen ohne Schriftzug des Inhabers zu nennen.

Gruß

Wolfgang

Hallo Andreas,

hinsichtlich der Namensgebung für Restaurants kenne ich die Rechtslage nicht. Dort sind ja Phantasienamen an der Tagesordnung („Futterkrippe“, „Zur Bratkartoffel“, etc), aber der Name des Inhabers/Betreibers ist auf einem kleinen Schild in Eingangsnähe eigentlich immer angebracht. Dabei kann ich mir auch ein öffentliches Interesse vorstellen. Wenn dem Gast vom servierten Fraß schlecht wird, will er ja ohne lange Recherche wissen, wen er belangen kann. Aber wie gesagt, darüber verbreite ich hier nur meine Beobachtung, keineswegs fundiertes Wissen.

Gruß

Wolfgang

Hallo Andreas,

Dabei kann ich mir auch ein

öffentliches Interesse vorstellen. Wenn
dem Gast vom servierten Fraß schlecht
wird, will er ja ohne lange Recherche
wissen, wen er belangen kann.

Du hast unter diesem Aspekt selbstverständlich Recht. Mich nervt allerdings die Tatsache, das an jeder Kneipe durch besagtes Schild immer der Eindruck erweckt wird

Inhaber = Eigentümer = Inhalt der Sache

Mein Interese ist nicht das Stehlen aus der Verantwortung sondern vielmehr weiß ich gut genug zu sein, um nicht mit meinem Namen prahlen zu müssen. :smile: na oder besser, es steht und hängt am Objekt
man sagt ja nicht
der kocht gut
sondern
dort ist man gut
oder schlecht

insofern zielte meine Frage nur auf vornehme Zurückhaltung, die ,wie ich meine, manchmal gröblichst vernachlässigt wird

kann ich ein Einzelunternehmen ohne
meinen Namen / ähnl. einer GmbH verwenden
?

Hi andreas,
wenn Du Dein Einzelunternehmen in das Handelsregister eintragen läßt, kannst Du jeden (jedenfalls fast) Firmennamen wählen.
Beachte aber dabei die Folgen der Eintragung. Vielleicht bist Du aber schon eintragungspflichtig?

MfG
Undine

Klärung
hi Wolfgang,

§15 Gewerbeordnung verpflichtet ohne wenn und aber.
damit ist alles klar, ich danke trotzdem

Andreas