Anrecht auf Arbeitsplatz nach Aushilfstätigkeit?

Entsteht aus der Beschäftigung mit befristeten Arbeitsverträgen nach einer bestimmten Zeitspanne das Anrecht auf eine Festanstellung?
Unter welchen Umständen?

Der Ansatz ist ein anderer: Wenn eine Befristung nicht wirksam ist, weil z.B. die Voraussetzungen des Beschäftigungsförderungsgesetzes nicht vorliegen und auch kein sachlicher Grund für eine solche Befristung gegeben war, ist das Arbeitsverhältnis unbefristet. Ein „Anspruch auf Festeinstellung“ existiert daher nicht, man IST dann in Festanstellung. Allerdings muß man dies binnen drei Wochen nach Ablauf der Befristung gerichtlich geltend machen.