Zugangsdaten geklaut

hallo.
ich bin bei einem provider, der meine monatlichen onlinekosten über lastschrifteinzug
bekommt.
nun wurden mir vor einem monat, über ein programm, welches man in meinen rechner
geschleust hatte, meine zugangsdaten geklaut und auf einer website veröffentlicht.
dort wurde geschrieben, dass die daten zu einem testzugang gehören.
mein provider fand diese seite im internet, informierte mich darüber und sperrte meinen account.
ich habe bei der polizei strafanzeige gestellt.
nun hat mir mein provider über 3000 dm an onlinekosten abgezogen, die ich, wenn ich einen
ganzen monat online gewesen wäre, niemals hätte verbrauchen können.
ich habe mir das geld wieder zurückgeholt.
nun meine frage: wie kann ich verfahren, damit ich nur das bezahlen muss, was ich wirklich verbraucht habe.

in den agbs des providers ist eine klausel enthalten, in der alle gebühren, die durch dritte
verursacht werden, durch den kunden, also mich getragen werden müssen.
der kunde ist verpflichtet, seine zugangsdaten geheimzuhalten.

ich denke, das trifft nicht auf mich zu, denn das programm, was eingeschleust wurde, hat meine tastatur
abgefragt und das dfü-netzwerk.

er kann mir helfen?

mfg.
michael

hallo.

in den agbs des providers ist eine
klausel enthalten, in der alle gebühren,
die durch dritte
verursacht werden, durch den kunden,
also mich getragen werden müssen.
der kunde ist verpflichtet, seine
zugangsdaten geheimzuhalten.

hi michael,

folgender Rat,
besorge dir das AGB-Gesetz und prüfe ob sich die AGBs deines Providers an dieses Gesetz halten ich bezweifle das sehr stark.

Seit wann haftet ein Kunde, wenn ihm jemand Zugangsdaten klaut.

findest Du im obigen Gesetz die entsprechenden Widersprüche solltest Du deinen Provider darauf hinweisen.

Die Kohle würde ich mir aber bis zur Klärung durch Rückruf widerholen.Telefonat bei der Bank beachte die 6 Wochenfrist.

Viel Glück

Andreas

ein anderer Tip: Möglicherweise interessiert dieses Thema einen anerkannten Verbraucherschutzverein (Verbraucherverband o.ä. - Adressen hat die IHK) und der geht dann, für dich, gegen die AGB vor. Kurzum, die bekommen dann die gefürchteten Abmahnungen mit Unterwerfungsklausel.

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