hallo.
ich bin bei einem provider, der meine monatlichen onlinekosten über lastschrifteinzug
bekommt.
nun wurden mir vor einem monat, über ein programm, welches man in meinen rechner
geschleust hatte, meine zugangsdaten geklaut und auf einer website veröffentlicht.
dort wurde geschrieben, dass die daten zu einem testzugang gehören.
mein provider fand diese seite im internet, informierte mich darüber und sperrte meinen account.
ich habe bei der polizei strafanzeige gestellt.
nun hat mir mein provider über 3000 dm an onlinekosten abgezogen, die ich, wenn ich einen
ganzen monat online gewesen wäre, niemals hätte verbrauchen können.
ich habe mir das geld wieder zurückgeholt.
nun meine frage: wie kann ich verfahren, damit ich nur das bezahlen muss, was ich wirklich verbraucht habe.
in den agbs des providers ist eine klausel enthalten, in der alle gebühren, die durch dritte
verursacht werden, durch den kunden, also mich getragen werden müssen.
der kunde ist verpflichtet, seine zugangsdaten geheimzuhalten.
ich denke, das trifft nicht auf mich zu, denn das programm, was eingeschleust wurde, hat meine tastatur
abgefragt und das dfü-netzwerk.
er kann mir helfen?
mfg.
michael