Ende Oktober erhielt ich ein Schreiben meines Geschäftsführers, in dem sich "die Geschäftsleitung (freut), Ihnen aufgrund der guten Geschäftsergebnisse im Jahre 1998 eine Gratifikation als Anerkennungsprämie auszahlen zu können. … Die Ermittlung der Anerkennungsprämie
basiert auf den Faktoren Dauer der Firmenzugehörigkeit, Qualifikation und Verantwortungsgrad. "
Weiter heißt es nach dem Hinweis auf Freiwilligkeit der Zahlung, Daß ich „durch die Unterzeichnung dieser Erklärung und Entgegennahme der Gratifikation … (mein) Einverständnis mit dieser Regelung“ erkläre.
Und dann: „Die Prämie wird mit dem Dezembergehalt 1999 ausgezahlt.“
Habe ich nun aufgrund dieses Dokumentes einen Anspruch auf die Zahlung der Gratifikation?
Fällt das noch in den Bereich „Arbeitsrecht“ oder kann ich den Anspruch allein aus dem Dokument selbst ableiten?
Da es sich hier ganz eindeutig um eine gratifikation handelt (der ag weist ja ausdrücklich auf die freiwilligkeit und nichtwiederholbarkeit hin), hat der arbeitgeber unter bestimmten, arbeitsrechtlich genau geregelten umständen, das recht, die leistung zu kürzen (=anzupassen), zu verweigern oder sogar zurückzufordern, wenn das arbeitsverhältnis innerhalb eines bestimmten zeitraums nach der auszahlung gekündigt wird.
deine ansprüche gegen deinen arbeitgeber leiten sich aus seiner bereitwilligkeit ab, die gratifikation zu zahlen. die ansprüche des arbeitgebers (kürzung, einbehaltung, rückforderung) leiten sich aus den arbeitsgesetzen und der ständigen rechtsprechung der arbeitsgerichte ab.
alle anspruchsgrundlagen und alle ausnahmen der auszahlung der gratifikation aufzuzählen würde den rahmen hier sprengen es gibt jedoch in den buchhandlungen jede menge einschlägige literatur.
by
charly
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