Zivilrechtsklage

Mein Vermieter behauptet meinem Arbeitgeber gegenüber, ich würde ihm Geld (Miete) schulden. Dies ist nicht der Fall. Wahr ist lediglich, dass ich aufgrund erheblicher Mängel an der Mietsache die Miete mindere, aber immer noch monatlich 60 Prozent der eigentlichen Miete zahle. Jeden Monat mache ich dazu ein entsprechendes Schreiben. Der Vermieter hat darauf mir gegenüber noch nie reagiert, hat aber auch die Mängel nicht beseitigt. Von anderen Leuten hörten wir schon, dass der Vermieter verbreitet, wir würden keine Miete zahlen, was ja nicht stimmt. Wenn er solches meinem Arbeitgeber gegenüber behauptet, schadet er mir ja in zweifacher Weise. Zum Einen wird mein Ansehen durch falsche Behauptung herabgewürdigt, zum Anderen kann das arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Andeutungen meines Arbeitgebers waren so zu verstehen. Ich bin der Meinung, dass ich mir das nicht gefallen lassen darf, auch wenn das letztlich keinen Einfluss auf Entscheidungen meines Arbeitgebers hätte. Mir ist bewußt, dass Rufmord, wie ein richtiger Mord ist, denn wenn man erst ermordet ist, kommt eine Auferstehung nur sehr, sehr selten vor.
Vielen Dank im Voraus für kompetente Antworten.
Mit elektronischem Gruss
Michael

Hallo!

Mein Vermieter behauptet meinem
Arbeitgeber gegenüber, ich würde ihm Geld
(Miete) schulden. Dies ist nicht der
Fall.

Nach § 824 BGB ist jemand, der wahrheitswidrig Tatsachen behauptet, die geeignet sind, den Kredit zu gefährden oder sonstige Nachteile für Erwerb oder Fortkommen herbeizuführen, den entstehenden Schaden zu ersetzen.

Es gibt die Möglichkeit, nach § 1004 BGB analog Unterlassung solcher unwahrer Behauptungen zu verlangen.

Ich würde mich an Deiner Stelle einmal mit einem Rechtsanwalt in Verbindung setzen.

Lars

Hallo!

…und strafrechtliche Konsequenzen vorbehalten.

Lars

Vorsicht bei strafrechtlichen Konsequenzen. meistens bringt´s nichts, d. h. die Verfahren werden eingestellt und dann hat der Angezeigte „Oberwasser“ nach dem Motto: Ich muss doch wohl im Recht sein, die Polizei/Staatsanwaltschaft hats ja mit der Einstellung bestätigt.
Gisela

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Hi Gisela

Straf und Zivilrechtsverfahren haben als solches nichts miteinander zutun.
Nichtsdestotrotz hast Du sicher was die moralische Seite angeht und auch Richter sind nur Menschen, was zwar nachvollziehbar ist aber leider nicht richtig !

Cia

Andreas