Verleumdung

Beitragsüberschrift:
Brief gegen Verleumdung von Arbeitsamt-Beamten, was halten Sie davon?

Hallo,

ich möchte folgenden Brief an einen Widersruchstelleleiter vom Arbeitsamt senden. Ich möchte allgemein Wissen, wie der Brief rüberkommt, was vielleicht noch dazugeschrieben werden könnte und was Sie von dem Brief halten. Für Infos wie weit man bei Verleumdung /Beleidigung oder übler Nachrede, Schritte einleiten kann wäre ich dankbar. Um was genau für Art (Verleumdung etc) handelt es sich bei der Sätzen 1. + 2.?

Fachaufsichtsbeschwerde
Verleumdung im Widerspuchsbescheid vom 17.07.2001

Sehr geehrter Herr …

am 19.07.2001 erhielt mein Rechtsanwalt einen Widerspruchsbescheid, geschrieben von Herr/Frau … der u.a. folgende Aussagen enthält.

1.) Der Widerspruchführer kann kein Vertrauen für sich beanspruchen.

2.) Der Vortrag in der Widerspruchsbegründung kann allenfalls als Schutzbehauptung gewertet werden.

Ich möchte mir diese entwürdigenden Behauptungen nicht gefallen lassen und sehe darin Art. 1 GG verletzt und die einschlägigen Bestimmungen der Landesverfassung.

Ich bitte um fachaufsichtliche Überprüfung und mir eine entsprechende Stellungnahme zukommen zu lassen.

Hallo Salena,

leider hast Du nichts zu dem Sachverhalt an sich geschrieben, deswegen ist es etwas schwierig, Deinen Entwurf einzuschätzen…

1.) Der Widerspruchführer kann kein Vertrauen für sich
beanspruchen.

  • Was ist vorgefallen?
  • Was hat der Widerspruchsführer behauptet?

2.) Der Vortrag in der Widerspruchsbegründung kann allenfalls
als Schutzbehauptung gewertet werden.

Vor Gericht Gang und Gäbe, liebe Salena! Aussagen á la ‚ich haben den Brief nicht bekommen‘ oder ähnliches sind nun einmal reine Schutzbehauptungen (besonders beliebt, wenn eine Frist verschlampt wurde).

Übrigens: auch wenn ich sehr gut verstehen kann, daß Dir der Kragen platzt… In den von Dir erwähnten Aussagen kann ich weder eine Verleumdung noch eine Beleidigung erkennen. Oder weswegen siehst Du Deine Grundrechte gemäß Artikel 1 des Grundgesetzes verletzt? Weil Dir ein Mensch kein Vertrauen schenkt? Daran ist nichts entwürdigendes oder ehrenrühriges.

Vielleicht schreibst Du etwas mehr dazu…

Beste Grüße

Tessa

Hi Salena,

inhaltlich würde ich mir ein solches Schreiben ersparen. Es gibt keinerlei Anhaltspunkte für ein disziplinarrechtliches Fehlverhalten des Beamten wieder. Also wird eine Dienstaufsichtsbeschwerde ins Leere gehen.
Die Begründung im Bescheid hinsichtlich Vertrauen und Schutzbehauptung sind nur angreifbar, wenn du belegen kannst, und zwar durch eindeutige Beweismittel, dass diese Bewertung falsch ist.
Ich vermute allerdings, dass du im Verfahren Behauptungen eingebracht hast, die unbewiesen geblieben sind, so dass der Beamte zu diesen Stellung nehmen mußte. Und aufgrund der fehlenden Beweise blieb ihm nichts anderes übrig, als sie mit fehlendem Vertrauen und Schutzbehauptung abzuweisen bzw. nicht zu zu lassen.
Dagegen vorzugehen macht also nur Sinn, wenn du im Gegensatz zu dem bisherigen Verfahren Beweise für deine Behauptungen vorlegen kannst.

Gruß,
Francesco

Hi,

ich denke, mit einem Schreiben in der Art wirst du nicht viel erreichen.
ich denke mal, es geht um die Rückforderung einer zu Unrecht gewährten Leistung, die eine Vertrauensprüfung voraussetzt (deshalb auch die Vertrauenssache).

Auf Vertrauen kann sich derjenige, dessen Leistung zurückgefordert wurde, nicht berufen, wenn

er die Leistung bekommen hat, weil er arglistig getäuscht, gedroht oder bestochen hat,

die Leistung gezahlt wurde, weil der Leistungsbezieher Angaben vorsätzlich oder grob fahrlässig falsch, unvollständig oder nicht gemacht hat

oder von Anfang an wußtest, dass der Leistungsbescheid falsch ist oder du hättest eigentlich wissen müssen, dass er falsch ist.

Gehen wir einmal davon aus, dass eine der oben genannten Taten zutrifft, kann die Leistung zurückgefordert werden, es sei denn, du beweist, dass z.B. die Angaben zum Zeitpunkt, zu dem du sie gemacht hast, richtig waren (dabei „haftest“ du auch für das, was ggf. dein Rechtsanwalt angegeben hat).

Die Sache mit der Schutzbehauptung solltest du also lieber in einem inhaltlich fundierten Schreiben an das Arbeitsamt mit Beweisen widerlegen.Und - wenn es notwendig ist - auf die falsche Wort-/und Tonwahl in dem Widerspruchsschreiben hinweisen.
Dann kommst du auch weiter. Mit Verleumdung hat das, was der Beamte dir geschrieben hat, nämlich nichts zu tun.

Gruß,
kathrin