kann ein Abstellraum im Keller oder in einem anderen Gebäude, jedenfalls außerhalb der Wohnung, kostenpflichtig vermietet werden?
Soviel ich weiß, geht das nach der II.Berechnungsvorschrift nicht. Ist in einem solchen Fall die Klausel im Mietvertrag, die dies vorsieht ungültig? Wo steht das genau, welche §§ gelten. Bin schon jetzt für schnelle gute Antworten dankbar.
kann ein Abstellraum im Keller oder in
einem anderen Gebäude, jedenfalls
außerhalb der Wohnung, kostenpflichtig
vermietet werden?
Soviel ich weiß, geht das nach der
II.Berechnungsvorschrift nicht. Ist in
einem solchen Fall die Klausel im
Mietvertrag, die dies vorsieht ungültig?
Wo steht das genau, welche §§ gelten. Bin
schon jetzt für schnelle gute Antworten
dankbar.
kommt auf den Mietvertrag an! Andersherum gefragt, warum darf man einen Abstellraum nicht vermieten?