Defekte Monitor vom Flohmarkt

Vor 2 wochen habe ich eine 19" Monitor für 150,-DM von Flohmarkt
Gekauft. Die Dame hat darauf Beschworen das Gerät 100% Funktioniert.
Als Ich Nachause kam stellte ich fest das Gerät Defekt ist. ich fuhr wieder um es zurückzugeben konnte ich die Dame nicht mehr erreichen da es Mittag war …darauffolgenden Woche habe ich Die Dame Erreicht aber die wollte von der Defekt nicht wissen und verweigerte den Gerät zurückzunehmen.ich rief die Polizei da die Dame auch ihre Personalien verweigerte, jetzt hab ich ihre Anschrift.Ich würde gerne gegen diese Betrügerische Frau Gerichtlich vorgehen. wie stehen den die Rechtslage,es gibt bestimmt ganze menge gleiche fälle was entscheidet das gericht am ende?.da ich ja keinen kaufvertrag habe?

Betrag abschreiben…
wollen wir mal ausnahmsweise auch ohne Begrüßung drauflos schreiben…

Schreib das Geld ab, da ist nicht viel zu machen. Das Gerät könnte schließlich auch beim Transport vom Flohmarkt zu Dir, oder bei Dir auf Grund falscher Behandlung kaputt gegangen sein. Die Sachlage ist wohl kaum mehr zu klären - außer Du hast zu einen Zeugen, der LÜCKENLOS die komplette Zeitstrecke neben Dir her gelaufen ist, und alles bezeugen kann. Aber selbst dann…
Beschäftige die Gerichte nicht wegen solcher „Kleinigkeiten“ (auch wenn die Summe vielleicht manchen weh tut…)

Gruß
Kai
*ach so, ich wollte doch gar nicht…*

Guten Morgen!

Wer auf dem Flohmarkt etwas erwirbt, weiß vorher, welches Risiko er eingeht. Du hast die Möglichkeit, Dir die Ware vor dem Kauf anzusehen und wenn Dir Prüfmöglichkeiten fehlen und Du kaufst trotzdem, ist das wirklich Dein Problem. Mancher kauft dort ein technisches Gerät, weil er damit endlich die lange gesuchten Bedienknöpfe oder das Gehäuse gefunden hat. Auf dem Flohmarkt gilt Ware gegen Geld und das Geschäft ist erledigt. Kein Finanzamt sieht hin, keine juristischen Winkelzüge. Das ist gerade der Reiz des Flohmarkt-Handels. Du kannst auch manches Schnäppchen machen. Wenn Du für 'nen Heiermann das wertvolle Gemälde in der Grabbelkiste entdeckst, ziehst Du damit anstandslos von dannen und freust Dir ein Loch in den Bauch. Wenn Du aber zugesicherte Eigenschaften, Garantie o. ä. haben willst, mußt Du im Fachhandel kaufen.

Natürlich gibt es anders gelagerte Fälle. Der Verkäufer verspricht ein brauchbares Gerät und sichert Dir bei Problemen die anstandslose Rücknahme zu. Ferner übergibt er Dir das Gerät in stoßgeschützter Originalverpackung. Das Ganze schriftlich. Ja dann … aber so einen Deal wirst Du auf dem Flohmarkt schwerlich tätigen können. Und wenn Du es trotzdem versuchst, erntest Du wenigstens Heiterkeit.

Bei dieser Sachlage solltest Du Weiterungen schnellstens vergessen und die 150 DM unter Erfahrung buchen. Am Rande sei erwähnt, daß man für solchen niedrigen Betrag lieber keinen Rechtsstreit anzetteln sollte, wenn es auch nur die kleinste Unwägbarkeit gibt.

Gruß
Wolfgang

Hallo Freeman!

Ich kann mich Kai nur anschließen: Die Aussichten, da was zu machen sind äußerst gering. Du kannst eben schlecht nachweisen, daß das Gerät beim Kauf schon defekt war.

Ein Kaufvertrag ist aber dennoch zustandegekommen, wenn auch nur mündlich. Hast Du eventuell jemanden, der bezeugen kann, daß die Verkäuferin behauptete, der Monitor sei funktionsfähig?

Gruß

Tomcat