Hi DeeDee,
ganz einfach: Du wendest Dich an die Verteilerstelle für Gerichtsvollzieheraufträge bei dem zuständigen Vollstreckungsgericht; in Deinem Fall wäre es das Amtsgericht Neumünster, Boostedter Straße 26, 24534 Neumünster, Telefon: 0 43 21/94 00, Fax: 0 43 21/94 02 29.
Was kostet mich eigentlich der Gerichtsvollzieher?
Das hängt von der Höhe der Forderung ab. Der Gerichtsvollzieher bzw. die Verteilerstelle kann es Dir genau sagen.
Oder werden
dessen Kosten meinem Schuldner aufgebrummt?
Dummerweise wirst Du die Kosten (wenigstens für die Zustellung) zunächst einmal verauslagen müssen. Die kannst Du Dir dann aber natürlich von dem Schuldner wiederholen.
Außerdem habe ich gelesen, dass ich mir ggf. aussuchen kann,
auf welchem Wege zwangsvollstreckt werden soll. Aber was
bedeutet das?
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, richtet sich der Titel gegen eine Gesellschaft. In dem Fall kannst Du z. B. das Inventar (Büromöbel, Computer, etc.) pfänden und verwerten lassen; Du kannst das Bankguthaben der Gesellschaft pfänden, Du kannst auch Forderungen pfänden (dazu müßtest Du aber natürlich wissen, gegen wenn Forderungen bestehen).
Wenn ich Gehaltspfändung wähle, und der
Geschäftsführer erhält mittlerweile kein Gehalt mehr, dann
hätte ich Pech gehabt?
Soooo weit gehen Deine Auswahlmöglichkeiten nun auch wieder nicht. An das Gehalt des Geschäftsführers kommst Du nicht dran, weil er im Normalfall nicht für die Schulden der Gesellschaft haftet (Ausnahme: er hat eine Bürgschaft abgegeben). Solltest Du dennoch versuchen, in das Gehalt des Geschäftsführers zu vollstrecken, kann er sich mit einer Drittwiderspruchsklage (771 ZPO) dagegen wehren; kommt er damit durch (und das ist meistens der Fall), bleibst Du auf den Kosten sitzen.
Beste Grüße
Tessa