Guten Tag,
die lauen Sommermonate sind vorrüber und der Herbst/Winter packt nicht nur uns sondern auch die Häuser in denen wir leben.
Seit Jahren haben wir undichte Türen und Fenster und haben unseren vermieter schon x mal darauf hingewiesen. Ohne Resonanz und Reperaturmaßnahmen bis heute.
Muß ich mir das bieten lassen oder darf ich den Mietzins wegen Wärmeverlust um 10% kürzen oder muß ich meinem Vermieter nun schriftlich eine letzte Frist setzen und wenn ja wie lange hat er Zeit die Mängel zu beseitigen bis ich eine Kürzung des Mietzinses vornehmen darf.
Wer weiß Rat und kann helfen?
Vielen Dank für Euer Engagement
Mfg
FRI
Guten Tag,
die lauen Sommermonate sind vorrüber und der Herbst/Winter
packt nicht nur uns sondern auch die Häuser in denen wir
leben.
Seit Jahren haben wir undichte Türen und Fenster und haben
unseren vermieter schon x mal darauf hingewiesen. Ohne
Resonanz und Reperaturmaßnahmen bis heute.
Muß ich mir das bieten lassen oder darf ich den Mietzins wegen
Wärmeverlust um 10% kürzen oder muß ich meinem Vermieter nun
schriftlich eine letzte Frist setzen und wenn ja wie lange hat
er Zeit die Mängel zu beseitigen bis ich eine Kürzung des
Mietzinses vornehmen darf.
Hallo Frank,
einen rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich. Dies zur Klarstellung, denn Du hast offenbar ohne Einschränkung bislang die Miete gezahlt. Nun ist es erforderlich, die Mängelanzeige schriftlich zu erstatten, auf die bisher vergeblichen Bemühungen hinzuweisen und den Vermieter auffordern, die Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu beseitigen. Dann die künftige Miete nur unter Vorbehalt bezahlen, dem Vermieter dies mitteilen. Wenn die Frist wieder erfolglos verstreicht, Mietminderung ab November 2001 durchführen.
Grüsse Günter
Wer weiß Rat und kann helfen?
Vielen Dank für Euer Engagement
Mfg
FRI
Hallo Frank,
einen rückwirkende Mietminderung ist nicht möglich. Dies zur
Klarstellung, denn Du hast offenbar ohne Einschränkung bislang
die Miete gezahlt. Nun ist es erforderlich, die Mängelanzeige
schriftlich zu erstatten, auf die bisher vergeblichen
Bemühungen hinzuweisen und den Vermieter auffordern, die
Mängel bis zum xx.xx.xxxx zu beseitigen. Dann die künftige
Miete nur unter Vorbehalt bezahlen, dem Vermieter dies
mitteilen. Wenn die Frist wieder erfolglos verstreicht,
Mietminderung ab November 2001 durchführen.
Grüsse Günter
Wer weiß Rat und kann helfen?
Vielen Dank für Euer Engagement
Mfg
FRI
Hallo Günter,
danke für Deine ausführlichen Informationen.
Ich werde genauso verfahren und gucken was geschieht.
Einen schönen Abend wünscht Dir
Frank