eine Bekannte hat bei einem Autohändler einen Gebrauchtwagen-Kaufvertrag abgeschlossen, den Wagen aber noch nicht abgeholt.
Anschließend hat sie sich (blöderweise) noch ein anderes Angebot angeschaut, das ihr wesentlich besser gefällt. Daher will sie aus dem ersten Vertrag wieder aussteigen.
Das Autohaus verlangt dafür aber 15 % des Kaufpreises von rund 8.000 DM als Rücktrittsgebühr (oder so ähnlich). Also etwa 1.200 DM für ein Verkaufsgespräch und das Anfertigen eines Kaufvertrages. Das kommt uns reichlich unverschämt vor.
Mal angenommen, das steht so im „Kleingedruckten“ des Vertrages – ist das denn rechtlich haltbar, oder verstößt es nicht gegen die guten Sitten, ist es Wucher oder etwas ähnliches und daher nichtig?
eine Bekannte hat bei einem Autohändler einen
Gebrauchtwagen-Kaufvertrag abgeschlossen, den Wagen aber noch
nicht abgeholt.
Anschließend hat sie sich (blöderweise) noch ein anderes
Angebot angeschaut, das ihr wesentlich besser gefällt. Daher
will sie aus dem ersten Vertrag wieder aussteigen.
Das Autohaus verlangt dafür aber 15 % des Kaufpreises von rund
8.000 DM als Rücktrittsgebühr (oder so ähnlich). Also etwa
1.200 DM für ein Verkaufsgespräch und das Anfertigen eines
Kaufvertrages. Das kommt uns reichlich unverschämt vor.
Hallo Ulf,
wenn im Kaufvertrag der Rücktritt geregelt ist und auch eine Abstandssumme vereinbart wurde, ist diese Vereinbarung rechtens. Bei aller Kaufänderungsentscheidung, meine ich,dass die Käuferin froh sein muss, dass der Verkäufer nicht auf Abnahme besteht. Er hat nämlich ein Anspruch auf Erfüllung des Vertrages. Es ist möglicherweise sinnvoll, das kleinere Übel zu wählen. Mit den guten Sitten ist das so eine Sache. Wer etwas zusagt und dann nicht einhält kann möglicherweise auch gegen gute Sitten im Vertragsrecht verstossen.
Grüsse Günter
Mal angenommen, das steht so im „Kleingedruckten“ des
Vertrages – ist das denn rechtlich haltbar, oder verstößt es
nicht gegen die guten Sitten, ist es Wucher oder etwas
ähnliches und daher nichtig?
Wenn der Kaufvertrag unterschrieben ist und eine solche Klausel enthält ist das durchaus in Ordnung. Deshalb a) Verträge lesen - auch das Kleingedruckte und b) Verträge erst abschließen, wenn man das Auto auch wirklich haben will. Ach ja c) auch die AGB lesen, auf die im Kaufvertrag verwiesen wird.
Daß sie den Kaufvertrag unterschrieben hat, zeigt ja, daß sie mit dem angebotenen Auto zum angebotenen Preis zufrieden ist. Also sollte sie es auch nehmen. Natürlich kann man hinterher noch weitersuchen und es findet sich immer noch was besseres, aber ob der Aufwand den Nutzen rechtfertigt?