Arbeitsrecht (hier: Weihnachtsgeld)

Hallo Leute,

meine Tochter ist bis Mitte Dezember mit einem befristeten Arbeitsvertrag beschäftigt. Der Vertrag wurde nicht verlängert, weil sie schwanger ist.

Jetzt wurde ihr das Weihnachtsgeld überwiesen.

Irgendwo haben wir aber im Kopf, dass Weihnachtsgeld zuückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem 1.4. des Folgejahres endet. Oder gitl das nur, wenn man selbst kündigt?

Kennt sich da jemand aus, ob sie das Weihnachtsgeld auch dann behalten kann, falls die Zahlung ein Versehen war.

Gruß
Gisela

Hallo,

das 13. Monatsgehalt, langläufig Weihnachtsgeld genannt ist eine tarifvertragliche Leistung. Zur Rückzahlung gibt es verschiedene Klauseln in den Verträgen. Ihr müsst also den Tarifvertrag einsehen.

Gibt es keinen Tarifvertrag, ist es eine freiwollige Leistung des Arbeitgebers. Entweder fragst Du dann den Arbeitgeber, oder Du versuchst keine schlafenden Hunde zu wecken.

Mit Grüßen
Michael

Hallo.

meine Tochter ist bis Mitte Dezember mit einem befristeten
Arbeitsvertrag beschäftigt. Der Vertrag wurde nicht
verlängert, weil sie schwanger ist.
Jetzt wurde ihr das Weihnachtsgeld überwiesen.

Irgendwo haben wir aber im Kopf, dass Weihnachtsgeld
zuückgezahlt werden muss, wenn das Arbeitsverhältnis vor dem
1.4. des Folgejahres endet. Oder gitl das nur, wenn man selbst
kündigt?

– Die „bis Ende März beschäftigt bleiben“-Geschichte ist ein beliebtes Arbeitsrechtmärchen. Eine solche gesetzliche Regelung gibt es nicht. Ob Anspruch (und Rückzahlungspflicht) auf Sonderzuwendungen wie das Weihnachtsgeld besteht, ergibt sich aus AV, TV, BetrV oder betrieblicher Übung. Sollte Anspruch hierdurch bestehen, ist eine Rückzahlung in der Regel davon abhängig, daß der AN das Arbeitsverhältnis beendet oder den Grund der Beendigung zu vertreten hat. Dies dürfte in Ihrem Falle ja nicht zutreffen.

Kennt sich da jemand aus, ob sie das Weihnachtsgeld auch dann
behalten kann, falls die Zahlung ein Versehen war.

– Wenn Sie wissentlich eine Überzahlung hinnehmen, ohne dies zu melden, könnte man Ihnen Selbstbereicherung vorwerfen. In Ihrem Falle scheint es aber nicht „wissentlich“ zu sein, da Sie ja eben nicht „wissen“, ob Ihnen diese Leistung zusteht. Trotzdem würde ich dies an Ihrer Stelle frühzeitig klären. Das aber müssen Sie für sich entscheiden.

Gruß,
LeoLo

Hallo,

ich würde in solch einem Fall von folgendem ausgehen:

da es ein befristeter Arbeitsvertrag ist, der von Seiten der Firma nicht verlängert wurde, weiss die Firma, dass die AN Mitte Dezember ausscheidet. Wenn sie also das Weihnachtsgeld überweist, kann man annehmen, dass die Firma es der AN auch unter den gegebenen Umständen zukommen lassen will.

Gruss, Niels