Mietrecht / Nebenkosten / Hausmeister

Folgendes Problem:
Die Vermieter meiner ehemaligen Wohnung haben in der Nebenkostenabrechnung alle Kosten der Hausgeldabrechnung übernommen, so wie sie diese von der Hausverwaltung bekommen haben. Neben der Verwaltungsvergütung, die wohl eindeutig nicht umgelegt werden darf, wurden auch die Kosten für „Hausmeister/Hausreinigung“ voll übertragen. Dies waren in den letzten Jahren jeweils ca. 1900 DM, bei 115 m2 also ca. 1,38 DM/m2/Monat.
Nach einer Broschüre des Deutschen Mieterbundes dürfen Hausmeisterkosten nicht voll umgelegt werden, wenn dieser auch kleinere Reparaturen u.ä. durchführt. Als ortsüblich werden Kosten von 0,50 DM/m2/Monat (Köln, 1994) und 0,44 DM/m2/Monat (München, 1995) genannt.
Der Zeitraum der Abrechnungen betrifft die Jahre 1996 bis 1998. Die Wohnung befindet sich in Düsseldorf und verfügt über einen Zugang zu einem Gemeinschaftsschwimmbad, wodurch zwar höhere Kosten möglich sind, nicht jedoch die o.g. 1,38 DM.
Wer kann mir sagen, in welcher Höhe die Kosten für Hausmeister/Hausreinigung gerechtfertigt sind und wie gut die Aussichten sind, ggf. vor Gericht eine Erstattung zugesprochen zu bekommen?

Vielen Dank

Ronald Heyne

Hi,

ich würde mir vom Verwalter mal detailliert darlegen lassen, was der Hausmeister den ganzen Tag so treibt, wieviel er verdient etc. Parallel kann man dann mal überschlagen, was die Reinigungsarbeiten, die der Hausmeister angeblich durchgeführt hat, von einem beauftragten Unternehmen gekostet hätten.
Wahrscheinlich hat der Verwalter hierüber keinen Überblick und daher erstmal pauschal sämtliche Hausmeisterkosten (unzulässigerweise) umgelegt.

Gruss

Matthias

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Michael,

Das Haus wird von einer Verwaltungsgesellschaft betreut, die Wohnungen sind Eigentumswohnungen in Privatbesitz, den Verwalter interessiert also nicht, was ich als Mieter an meinen Vermieter zahle. Ich weiß allerdings, daß die Gesamtkosten für den Hausmeister ca. 64000 DM/Jahr betragen.
Das schwierigste dürfte wohl sein, zu zeigen, wieviel der Hausmeister für welche Tätigkeiten aufgewand hat. Wer muß diesen Beweis eigendlich führen?

Vielen Dank

Ronald

Hi,

wieso interessiert es den Verwalter nicht ?? Der ist doch für die Nebenkostenabrechnung zuständig. Dafür ist er doch als Verwalter bestellt.
Selbstverständlich muß der Verwalter Dir darlegen was der Hausmeister tut und nicht anders herum.

Viel Erfolg

Matthias

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wieso interessiert es den Verwalter nicht
?? Der ist doch für die
Nebenkostenabrechnung zuständig. Dafür
ist er doch als Verwalter bestellt.
Selbstverständlich muß der Verwalter Dir
darlegen was der Hausmeister tut und
nicht anders herum.

Nein, so wie ich das verstehe hat der Verwalter nur einen Vertrag mit der Eigentümergemeinschaft - nicht mit den Mietern. Diese Konstellation kommt sehr häufig vor. Er muss zwar die Nebenkostenabrechnung für die Eigentümer machen und erläutern, aber die Eigentümer-Abrechnung kann nicht 1:1 an den Mieter weitergegeben werden.

Gruß
Stefan

Hallo,

bin selbst Hausmeister bei veschiedenen Wohneinheiten. Ich betreue auf selbstständiger Basis insgesamt 5 Mehrfamilienhäuser mir insgesamt über 200 Personen. Mir ist nicht klar, wieso da Differenzen bestehen. Der Hausmeister wird im allgemeinen schon bei der Kalkulation mit 0,50 DM/m² berechnet. Ebenso muß das Angebot zu dem Eigenümer sein, will man den Auftrag bekommen, dazu gehört natürlich ein „full time service“, also Hausordnung, Hofordnung, Müllbeseitigung (oder -abholung), Beseitigung kleinerer Mängel, Organisierung der Beseitigung von Baumängeln (wenn noch Garantie ist, Bau-Garantie im allgemeinen 5 Jahre), Herstellen der allgemeinen Ordnung und Sicherheit, Schneeschieben, Heizungsanlage bedienen.

Wenn ein Hausmeister mehr als die 0,50 DM/m² verlangt, dann ist er raus aus dem Rennen. Übrigens, pro m² Grundstücksfläche/Wohnfläche sollten nicht mehr als 0,34 DM bezahlt werden, dann wird´s unrentabel für den Mieter/Eigentümer, allerdings regionalabhängig.

André

Nein, so wie ich das verstehe hat der
Verwalter nur einen Vertrag mit der
Eigentümergemeinschaft - nicht mit den
Mietern. Diese Konstellation kommt sehr
häufig vor. Er muss zwar die
Nebenkostenabrechnung für die Eigentümer
machen und erläutern, aber die
Eigentümer-Abrechnung kann nicht 1:1 an
den Mieter weitergegeben werden.

Gruß
Stefan

Stefan,

genau so sehe ich es auch, jetzt ist nur noch die Frage, wieviel an mich als Mieter weitergegeben werden darf.

Ronald

André,

als Mieter habe ich natürlich keinen Einfluß auf die Wahl des Hausmeisters.
Nach meiner Kenntnis ist der Hausmeister durch die Eigentümergemeinschaft (40 Wohnungen) angestellt. Wieviel er insgesamt verdient, kann mir ja egal sein, nur ist es wohl nicht korrekt, wenn ich alles zahle.

Ronald

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Ganz korrekt, die Hausmeisterkosten werden grundsätzlich in voller Höhe auf die Mieter und Eigentümer aller im Objekt befindlichen Wohnungen umgelegt (eventuell getrennt nach Gewerbe- und Wohneinheiten). Als Hausmeister wird man übrigens nicht reich…

Aber alle Kosten des Hausmeisters müssen durch den Vermieter der Wohnung klar in der Nebenkostenabrechnung dargestellt sein. Stolperfalle sind die Materialkosten für Kleinreparaturen, NICHT BEZAHLEN!!!

Bitte ganz genau den Vermieter fragen, ansonsten hat man das Recht, alle Verträge einzusehen, also auch den „Arbeitslohn“ des Hausmeisters. Fragen lohnt sich, denn sonst wird der Vermieter für den Hausmeister versteckt alle Kosten mit einrechnen.

André

André

André,

als Mieter habe ich natürlich keinen
Einfluß auf die Wahl des Hausmeisters.
Nach meiner Kenntnis ist der Hausmeister
durch die Eigentümergemeinschaft (40
Wohnungen) angestellt. Wieviel er
insgesamt verdient, kann mir ja egal
sein, nur ist es wohl nicht korrekt, wenn
ich alles zahle.

Ronald