als Kaeufer einer Waschmaschine beim MEDIAMARKT habe ich
bei der ersten Inbetriebnahme einen Mangel
(Schliesskontakt defekt) festgestellt.
Nach meiner Maengelanzeige wurde ich an die Hotline des Herstellers abgewimmelt, der mich widerum an die Hotline des Reperaturdienstes HERMES verwies, der die Garantiereparaturen ausfuehrt.
Obwohl ich den Defekt des Schliesskontaktes am Telefon genau schilderte, kam der Reperaturheini, schaute sich die Sache an und teilte mir mit,
der Schliesskontakt sei defekt, er muesse
einen neuen bestellen, er wuerde sich dann wieder melden…
Frage: Was kann ich tun? Kann ich den Kauf rueckgaengig machen (10 Tage her)? Kann ich eine Frist setzen? Wie lange? Wem- dem Verkaufer Mediamarkt oder dem Reparaturdienst?
Generell ist MEDIAMARKT dein Vertragspartner, d.h. die müssen für Ansprüche aus dem Kauf geradestehen. Wenn die mit der Reparatur andere beauftragen ist das deren Sache. Generell ist die Rückgabe möglich (Wandelung), allerdings ist es oft so daß in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bis zu drei Nachbesserungsversuche vorbehalten sind. Das ist zwar rechtens, diese Versuche müssen aber in einem vertretbaren Rahmen liegen; bei Waschmaschinen würde ich 1 Woche akzeptieren. Ich würde MEDIAMARKT eine klare Frist setzen und bei ungenutztem Verstreichen mit der Rückforderung des Kaufpreises (Wandelung) drohen. Die dürfen dich nicht beliebig lange hinhalten.
Gruß
Dietmar
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eine klare Frist setzen und bei
ungenutztem Verstreichen mit der
Rückforderung des Kaufpreises (Wandelung)
drohen. Die dürfen dich nicht beliebig
lange hinhalten.
Gruß
Dietmar
Danke! Ich werde denen mal ein Fax
mit Frist bis 23.12.99 schicken. Hoffentlich
hilft das!