Softwarerecht!

Von: , Frage gestellt am Sa, 1. Dez 2001

Hallo!

Ich habe im Rahmen meiner Abschlussprüfung ein Programm geschrieben, daß ich mitsamt Quellcode dem Prüfungsausschuss eingereicht habe. Wo liegen eigentlich die Rechte zu dem Programm, dass ich geschrieben habe? Ich habe das Programm während meiner Ausbildung im Betrieb geschrieben. Ich habe damals auch nur einen Ausbildungsvertrag unterschrieben in dem nichts von irgendwelchen Rechteübernahmen drinstand.

Wer hat jetzt welche Rechte zu dem Prgramm? Was ist mit dem Urheberrecht? Darf ich das Prgramm privat weiterentwickeln, verändern und verwerten?

Vielen Dank schonmal

Hydron

3 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Softwarerecht!

    Hallo!

    Also bin auch fiae und kein jurist, aber normalerweise liegt natuerlich das Recht an der Software bei dem Autor.
    aber Software die du für die Firma geschrieben hast denke ich mir liegen die rechte bei der firma, schliesslich hast du ja für dein Unternehmen gearbeitet und Somit auch Geld bekomme.


    die Software die du für die Abschlusspruefung geschrieben hast wird warscheinlich in deinem besitz sein.
    hast du da irgenwas unterschrieben bei der IHK?

    gruesseSven. [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
      Re^2: Softwarerecht!

      Hi, Sven!

      Nein, unterschrieben habe ich bei der IHK nichts! Nichtsdestotrotz ist aber immer noch das Urheberrecht anwendbar, oder? Das heißt, dass nur ich bestimme, was mit dem erschaffenen Werk geschieht und wie es verwertet wird.

      Vielleicht weiss jemand was genaues?

      Cu

      Hydron

  2. Antwort von nach 2 Tagen 0 hilfreich
    Re: Softwarerecht!

    Hallo!
    Auch Hallo,

    also grundsätzlich bleibt das "Werk", hier das Programm, DEIN Werk. Du bist der Urheber. Du hast alle Rechte daran.
    Allerdings gibt es in § 43 UrhG und spez. § 69b UrhG Ausnahmen hiervon.
    § 69b regelt, daß dem Arbeitgeber das ausschließliche Nutzungsrecht an den Programmen zusteht. Damit bist auch Du ausgeschlossen, soweit es sich um keine "dienstliche" Tätigkeit handelt. Du hast schließlich seiner Ressourcen benutzt und genau das getan, wofür Du bezahlt wirst.
    Etwas anderes könnte sich nur aus Deinem Arbeitsvertrag ergeben.

    Wenn Du das Programm selbst vermarkten willst, brauchst Du das Einverständnis Deines AG. Vielleicht könnt Ihr ja eine Regelung treffen ( Pflege, Verbesserungen, Wettbewerbsklausel...).

    Viel Glück
    Harry

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