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Re^3: Ruhestörung durch Kneipe...
tja nur seltsam, denn freunde von mir haben über den mieterschutzbund genau diesen tipp bekommen, und es hat so funktioniert.
der gesetzgeber sagt nämlich nicht, das ein recht auf kürzung nur dann besteht, wenn der vermieter schuld hat, sonst könnte ja kaum einer kürzen wenn z.b durch erheblichen baulärm etc. eine beeinträchtigung besteht.
gekürzt kann allerdings nur werden, wenn der lärm über das mass hinaus geht, ruhezeiten müssen auch von kneipen eingehalten werden und in wohngebieten gibt es dafür vorschriften.
klar war es das ordnungsamt, hab es verwechselt ;-)
im übrigen ist eine permanente lärmbelästigung ein mangel an der wohnqualität, und selbst wenn die kneipe schon vorher da war, dürfen die nicht tun was sie wollen, und der vermieter, ob schuld daran oder nicht, hat dann keinen anspruch auf die volle miete, so steht es geschrieben.
rauswerfen kann ein vermieter einen auch nicht, weil man (berechtigt) die miete kürzt, wir leben nämlich in einem rechtsstaat, und da geht das nun mal nicht.
wie ich dem posting entnehmen kann, geht es anscheinend nicht um ein bischen stühlerücken sondern um dauerlärm, und das muss, zumindest in deutschland, keiner hinnehmen.
wie gesagt, der mieterbund weiss wie ma es anpacken muss.
gruß
sonja :-)
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