Rechnung weit über Vereinbarung

Von: , Frage gestellt am Fr, 17. Dez 1999

Hallo
Ich habe vor kurzem meinen Fernseher in Reparatur gebracht. Dor habe ich schriftlich sowie mündlich vereinbart das die Kosten höchstens 100.--DM belaufen dürfen. Jetzt bekomme ich ein Schreiben, in dem steht; ich kann den Fernseher für 169.96DM abholen.
Sprechen die und ich ein andere Sprache???
100.--DM beinhaltet doch nicht jeden Betrag bis 199.99DM, oder?
Muß ich mich damit abfinden und den geforderten Betrag zahlen, oder kann ich auf die Vereinbarung + ca. 10% bestehen.
TNX CU Fr@nkie

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 2 Stunden hilfreich
    Zahle 100 DM

    Du und die Reparaturwerkstatt haben einen Vertrag geschlossen und einen Preisvereinbarung zugrunde gelegt. (Die Vereinbarung habt Ihr doch wohl beide unterschrieben bzw. die Werkstatt hat sie vor Arbeitsbeginn zur Kenntnis nehmen müssen, oder?) An diese Vereinbarung müsst Ihr beide Euch halten (§ 631 I BGB).

    Falls man Eure Vereinbarung als Kostenanschlag betrachtet, so hätte die Werkstatt Dir eine wesentliche Preiserhöhung vor Vornahme der Reparatur mitteilen müssen (§ 650 II BGB). Da sie das nicht getan hat, kann sie auch nicht die Zahlung von 169,96 DM verlangen.

    (Rechtstechnisch kann es sein, dass die Werkstatt einen Anspruch auf Zahlung von 169,96 hat. Jedoch muss sie weiter dafür haften, dass sie Dir die Preiserhöhung nicht mitgeteilt hat. Nach Aufrechnung ergäbe sich somit wieder ein Anspruch in Höhe von 169,96 – 69,96 = 100 DM.)

    Es gibt sicherlich eine gewisse Preisüberschreitung, deren Hinnahme zumutbar ist, aber bei 169,96 DM ist diese Grenze wohl weit überschritten. Außerdem steht ja immer noch Eure – hoffentlich wasserdichte - Vereinbarung im Raum.

    Erkläre der Werkstatt mal, dass Ihr eine Vereinbarung getroffen habt, an die Ihr Euch auch halten müsst. Es ist das Risiko der Werkstatt, ob sie die Reparatur zum vereinbarten Preis vornehmen kann oder ob nicht. Niemand hat sie gezwungen, den Werkvertrag zu schließen. Wenn sie es tut, muss sie sich auch dran halten. Basta.

  2. Antwort von nach 3 Stunden hilfreich
    Re: Rechnung weit über Vereinbarung

    Es ist ein Werkvertrag zustande gekommen, für den ein Werklohn vereinbart wurde. Dieser nun ist in nicht unerheblichem Maße überschritten worden. Unterstellt man kulanzhalber, bei den 100 DM seien keine MWSt. enthalten gemeint und gesteht einen "Unerheblichkeitsaufschlag" i.H.v. 20% zu, wären dann DM 139,20 als Werklohn angemessen. Ich denke aber, der Werkstatt ist hier eher ein Irrtum unterlaufen, indem sicherlich die gesetzte Kostengrenze nicht beachtet wurde. Auf jeden Fall würde ich versuchen, mich gütlich zu einigen, etwa in Form eines Schreibens an die Firmenleitung: "Es wurde bei der Abgabe des Gerätes ein Maximalpreis von DM 100 vereinbart. Nun aber ist folgendes passiert..... Da ich ansonsten mit Ihrer Arbeit zufrieden bin und sehr gern Kunde bleiben möchte, bitte ich Sie um ein Entgegenkommen.". Den Chef will ich sehen, der darauf nicht kulant reagiert. Wird wider Erwarten nicht darauf eingegangen, gibt es 2 Möglichkeiten: gänzlich die Rückgängigmachung des Werkvertrages verlangen, oder das Gerät unter Zahlung des o.g. Betrages mit der entsprechenden Erklärung, verlangen. Aber so weit, denke ich, wird es nicht kommen.

    Viele Grüße Ronald.
    (Werkstattinhaber, der auch "Feler" macht) [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

  3. Antwort von nach 4 Tagen hilfreich
    Re: Rechnung weit über Vereinbarung

    Und was ist nun daraus geworden ? [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

    • Antwort von nach 5 Tagen hilfreich
      Re^2: Rechnung weit über Vereinbarung

      Und was ist nun daraus geworden ?
      Hi Ronald
      Danke erst mal (auch Jens).
      Leider ist der "Technische Kundendienst" bis zum 03.01.2000 geschlossen. Dann werde ich wenn ich vom Skifahren komme am 10.01. abholen.
      Ich hätte ihn natürlich schon holen können. Aber so warte ich noch bis zum Y2K. Vieleicht läuft er dann gar nicht mehr ;o)
      CU Fr@nkie

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