Wichtig auch wenn sehr markaber

Hallo
ich will mich kurz fassen gestern ist meine oma gestorben -schlaganfall- und deswegen finde ich das ganze jetzt ziemlich geschmacklos doch da haben meine eltern schon recht das leben denn sich war schon 84 und bloß weil wir uns jetzt weiter nun um den alltag kümmern heißt das ja nicht das wir nicht trauern nun ist folgendes: meine eltern sind ziemlich verschuldet jetzt noch die beerdigung hinzu das problem jedoch meine oma hat sich vor 7 wochen eine super teure Sitztgarnitur gekauft leider auf den namen vom meine dad er hat unterschrieben sie wollte die bezahlen bei lieferung und das ist jetzt am donnerstag der fall wir brauchen die garnitur aber nicht jetzt ist die frage konnen wir von kaufvertrag zurücktreten sie ist nur bestellt und wird am 23.12 geliefert und DANN erstbezahlt kann das möbelhaus jetzt auf einhaltung des vertrages beharren oder kann mein dad sich das noch anders überlegen und vom kaufvertrag zurücktreten müssen da irgend welche fristen eingehalten werden wie ist das rechtlich , denn es reicht uns schon das meine oma tod ist es muß ja nicht sein das meine eltern noch sonst was da verlieren nur um dieses möbelstück zu bezahlen das sie eh nicht brauchen
ok ich danke für eure mühe und eure antworten

Hallo Steve!
Wenn ich das alles ohne Punkt und Komma richtig verstanden habe, hat Dein Vater die Sitzgarnitur gekauft, denn er hat den Kaufvertrag unterschrieben.
Dein Vater wird also nicht auf Rechtsstandpunkte pochen können. Er kann nur auf das Entgegenkommen des Kaufhauses hoffen und sollte deshalb schnellstens dort das Gespräch suchen- nicht erst, wenn weitere Kosten durch die Anlieferung entstanden sind.

Gruß
Wolfgan