Weihnachtsgeld nachträglich zurückfordern/kürzen?

Hallo,
ich arbeite seit Januar 01 bei einer kleinen Softwarefirma, und war leider im Februar wg. Beinbruchs 5 Wochen krank.

Jetzt habe ich mein Weihnachtsgeld für diesen Jahr erhalten (voll).

Nur habe ich zum 28. Februar 2002 gekündigt, und mein Chef droht mir (umwegig), das Weihnachtsgeld (teilweise) wieder zurückzufordern, weil ich jetzt zum Februar 02 gekündigt habe.

Frage: Ist das rechtlich möglich/zulässig?

Ralph

Hallo,

Schau in deinen Arbeitsvertrag. Dort steht sehr oft, dass das WG zurückerstattet werden muss, wenn man vor dem 01.04. des Folgejahres durch eigenen Kuendigung ausscheidet. Wenn du das unterschrieben hast, wirst du wohl in den sauren Apfel beissen muessen.

Gruss, niels

Hallo Ralph,

wenn das Weihnachtsgeld aufgrund eines Tarifvertrages gezahlt wird, musst Du diesen einsehen, ob der eine Rückzahlungsklausel enthält. Genauso ist es bei einem Arbeitsvertrag.
Wird das Geld ohne Regelung, sozusagen nach betrieblicher Übung bezahlt, mußt Du wohl eher nicht zurückzahlen.

Frohes Fest
Michael

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