Unterschlagung ?

wenn im rahmen eines arbeitsverhältnisses
einem angestellten arbeitsmittel (z.b.
handy, dienstliche unterlagen „datenschutz“)
zu verfügung gestellt wurden und er nach
einer sofortigen suspendierung vom dienst
sich weigert diese arbeitsmittel wieder zurückzugeben, handelt es sich dann um
UNTERSCHLAGUNG ? wenn ja - wie gehe ich vor,
wenn nein, wie ist es rechtlich einzuordnen
und was mache ich dann?
ärgerliche situation, für hinweise vielen dank !!!

ich denke hier eher an ein arbeitsrechtl. Problem. Mit einer Strafanzeige, lasse dich von einem Staatsanwalt beraten, erreichst du m.E. nicht sehr viel (Zeitproblem!). Rede mal mit einem Anwalt, ob man dem Typen nicht per Arbeitsgericht auf die Zehen steigt.

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Hallo,

meiner Meinung nach ist dies der klassische Fall von Unterschlagung und daher strafbar, also Anzeige erstatten.

Matthias

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Es handelt sich hier eindeutig um den klassischen Fall der Unterschlagenung. Der Arbeitgeber hat das Handy nur überlassen damit der Mitarbeiter damit Arbeiten kann. Also hat er die Verfügungsgewalt über das Handy ( aber keine Besitzansprüche ). Gibt er das Handy nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht zurück handelt es sich um eine Unterschlagung also ab zur Polizei und Anzeige erstatten. Viel Glück

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