Ich habe die Chance zu einem Stellenwechsel und muß daher meine alte Stelle kündigen.
Text im Arbeitsvertrag : gem. § 9 11b Ziff. 4 MTV 1 Monat zum Monatsende, danach 6 Wochen zum Quartalsende.
Problem : Der genannte Paragraph des MTV (IG BCE) ist in dieser Form nicht mehr existent (1991). Der gesammte MTV wurde geändert (ca. 1993).
Nach neuem MTV gilt für mich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.
Welcher Vertrag gilt ? Der „alte“ Tarifvertrag nach dem ich eingestellt wurde (6 Wochen zum Quartalsende)oder der „neue“ (1 Monat zum Monatsende) ?
Habe diese Frage auch an die IG BCE gerichtet, dort ist man aber leider relativ langsam.
Dirk