Kündigungsfristen

Ich habe die Chance zu einem Stellenwechsel und muß daher meine alte Stelle kündigen.

Text im Arbeitsvertrag : gem. § 9 11b Ziff. 4 MTV 1 Monat zum Monatsende, danach 6 Wochen zum Quartalsende.

Problem : Der genannte Paragraph des MTV (IG BCE) ist in dieser Form nicht mehr existent (1991). Der gesammte MTV wurde geändert (ca. 1993).
Nach neuem MTV gilt für mich eine Kündigungsfrist von 1 Monat zum Monatsende.

Welcher Vertrag gilt ? Der „alte“ Tarifvertrag nach dem ich eingestellt wurde (6 Wochen zum Quartalsende)oder der „neue“ (1 Monat zum Monatsende) ?

Habe diese Frage auch an die IG BCE gerichtet, dort ist man aber leider relativ langsam.

Dirk

Hier gilt es, den gesamten Arbeitsvertrag zu würdigen, ob der MTV allgemein für anwendbar erklärt wurde oder bewusst nur einzelne Regelungen gelten sollten. Im letzteren Fall gilt die konkrete Regelung des „alten“ MTV nach wie vor. Im ersten Fall mag man darüber diskutieren, wie die konkrte Nennung eines einzelnen Paragrafen trotz allgemeiner Anwendbarkeitserklärung zu würdigen ist. Auch in diesem Fall würde ich aber dazu tendieren, augfgrund der ausdrücklichen Nennung, an dem alten Passus festzuhalten; dies insbesondere, wenn sogar die Frist konkret im AV steht.